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Jens Beeck
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Frage von Martin B. •

Wie ist ihr Konzept die nächsten mind 200.000 Jahre den deutschen Atommüll sicher zu lagern - und wie hoch sind die Kosten dafür in Euro jedes Jahr und insgesamt? Welche Einnahmen stehen dem entgegen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Suche nach einem geeigneten Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland ist ein komplexes und langwieriges Verfahren, das nach wie vor läuft. Dabei müssen zahlreiche wissenschaftliche, technische und politische Fragen berücksichtigt werden. Das Ziel ist es, ein Endlager zu finden, das für die nächsten 200.000 Jahre sicher ist und die Umwelt und die Bevölkerung schützt. Für die FDP-Bundestagsfraktion ist entscheidend, dass die Suche transparent und kosteneffizient verläuft.

Die Kosten für die Endlagersuche und Endlagerung lassen sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Die genaue Anzahl der potenziellen Standorte und die zu erwartende Komplexität der Endlagerung sind noch nicht vollständig bekannt. Schätzungen gehen jedoch von mehreren Milliarden Euro aus, die über Jahrzehnte hinweg aufgebracht werden müssen. Die Finanzierung erfolgt durch den Atomfonds, in den die Energieversorger seit dem Atomausstieg im Jahr 2011 einzahlen.

Die Betreiber der 25 deutschen Kernkraftwerke sind ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und haben insgesamt 24,1 Mrd. Euro in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) eingezahlt. Gemäß § 11 Abs. 11 Entsorgungsfondsgesetz unterrichtet der Bund den Fonds drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres auf der Grundlage der Planung für den Bundeshaushalt über die Entsorgungsmaßnahmen und die daraus resultierenden Kosten, die für die nächsten drei Kalenderjahre geplant sind. So kann der Fonds finanziell planen. Sollte es unterjährig zu Änderungen kommen, die größer als 10 Millionen Euro im Vergleich zur Vorjahresplanung sind, erfolgt eine Information an den Fonds, inwieweit die Änderungen den Kostenrahmen erhöhen oder ob es sich nur um zeitliche Verschiebungen handelt.

Unter die Entsorgungsmaßnahmen fallen auch die von der BGE im Rahmen des Standortauswahlverfahrens vorgenommenen Maßnahmen. Der Bund rechnet die Kosten aus den Entsorgungsmaßnahmen jährlich gegenüber dem KENFO ab. Die Tätigkeiten der BGE unterliegen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Bei Fragen zur Endlagerung können Sie sich auch direkt an das BGE unter dialog@bge.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Beeck

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