Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und erfahre, daß uns Opfern von Gewalt nicht geholfen wird. Wird sich die FDP für uns einsetzen?
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC)
EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Die ICESCR ist 1976 in Kraft getreten und das Dokument der UN-Menschenrechtskommission gilt seit 2000. Nichts davon ist in Deutschland umgesetzt worden, Opfern wird einfach jede Hilfe verweigert, von den Leistungsträgern, den Gerichten und den offiziell zuständigen Stellen, wie Opferbeauftragte, Behindertenbeauftragte usw. Kann ich hoffen, daß die FDP sich dieses Themas verstärkt annimmt?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Freien Demokraten und ich machen sich dafür stark, dass niemand wegen einer Beeinträchtigung von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird. Aus diesem Grund haben wir in der aktuellen Legislaturperiode, die in kürze enden wird, eine Vielzahl von Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht, die darauf abzielen, echte und umfassende Teilhabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz und der 2009 durch Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen.
Neben den vielen Herausforderungen, die bei der Umsetzung echte gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Behinderungen bestehen, haben wir Freie Demokraten auch die Reform des Opferentschädigungsrechtes sehr eng begleitet. So ist das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten in der ablaufenden Wahlperiode grundlegend reformiert worden. Für uns Freie Demokraten war der personenzentrierte Ansatz des neuen Gesetzbuches wichtig, um zu gewährleisten, dass zukünftig der Zugang zu Traumambulanzen, zu Entschädigungsleistungen, zu Krankenbehandlung und Hilfsmitteln oder zu anderen Fürsorgeleistungen niedrigschwellig und möglichst formlos geschehen kann. Umgesetzt wird dies in den Ländern, so dass es bei den unterschiedlichen Versorgungsbehörden in den Ländern auch kürzere oder längere Bearbeitungszeiten gibt. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass in den Versorgungsbehörden genügend und vor allem in Hinblick auf das neue Recht hinreichend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Maßgabe muss hier sein, dass möglichst unbürokratisch, schnell und zielgerichtet die Anträge der Berechtigten bewilligt werden.
Seien Sie versichert, dass sich die Freien Demokraten und ich auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen werden, dass echte Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht wird und die Opfer von Gewalttaten schnell und zielgerichtet unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Beeck