Frage an Jens Beeck von Heinz E. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Beeck,
meine Frage gilt dem offensichtlich immer schlimmer werdenden Inkasso Unwesen.
Ein meinem Sohn übermitteltes Mahnschreiben eines Inkasso Büros mit Betrag von 239,57 € enthielt Mahnkosten von 3,60 €, Ratenplankosten von 45 € (nicht in Anspruch genommen), Zinsen von 0,78 € und Inkassovergütung von 70,20 €.
Wie kann es sein, das bei einer Forderung von ursprünglich 119,99 € allein 70,20 € in Anspruch genommen werden dürfen ?
Meinen Sie noch auch, das diesem Treiben Einhalt geboten werden muss ?
Sehr geehrter Herr Eilers,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Inkasso-Gebühren richten sich zusammen mit den Anwalts-Gebühren nach einer einheitlichen Gebührenordnung. Bei Streitwerten bis 500 Euro beläuft sich die Gebühr dabei in der Regel auf rund 70 Euro basierend auf der Gebühr selbst, dem Beitragssatz und der hinzuzurechnenden Umsatzsteuer. Der Betrag wird auch dadurch begründet, dass ein Grund-Arbeitsaufwand für das Einziehen unberechtigt nicht gezahlter Verpflichtungen unabhängig vom Streitwert selbst ist. Aus diesem Grund kommt es bei kleinen Beträgen dazu, dass die Gebühren im Vergleich zum Streitwert selbst sehr hoch erscheinen (bei den rund 70 Euro wäre es auch geblieben, wenn die Forderung nur z.Bsp. 19,99 Euro betragen hätte). Eine einfache Lösung gibt es dafür leider nicht. Denn im Falle einer trotz Mahnung unberechtigt nicht gezahlten Einzelforderung gibt es ein berechtigtes Interesse daran, das Geld durch Dritte einziehen zu lassen. Das wird nur bei einem auskömmlichen Mindestbetrag angeboten werden. Eine pauschale Begrenzung, z.Bsp. auf den Streitwert, würde also dazu führen, dass geringe aber berechtigte Forderungen gar nicht mehr mit einem vernünftigen Aufwand verfolgt werden können.
Umgekehrt gibt es im Zusammenhang mit sog. Abo-Fallen und betrügerischen Schreiben zu nur angeblich bestehenden Forderungen durchaus den Eindruck von Missbrauch. Dies wird im Deutschen Bundestag in dieser Wahlperiode erneut diskutiert.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Inkasso-Forderung selbst unbegründet erhoben wurde, so finden Sie unter www.inkasso.de eine Schlichtungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Beeck
Mitglied des Bundestages