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Jens Beeck
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Frage von Bernd D. •

Frage an Jens Beeck von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Beeck,

es gibt 2 zentrale Argumente gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende:
1) Eine Spende, der man nur durch ein ausdrückliches Nein entkommt, sei keine Spende mehr.
Bitte bedenken Sie, worauf der Begriff „Organspende“ ursprünglich zielt, nämlich auf die Verhinderung von Organhandel. Wir sind sich ja alle einig, es darf niemals eine „Organbörse“ geben.
2) Die Widerspruchslösung sei ein unerträglicher Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte.
Meine Bitte: Fragen wir nicht als Erstes, ob wir Organe spenden wollen, sondern, ob wir für uns und unsere Liebsten im Ernstfall ein Organ wünschen würden!

Praktisch jeder tut das. Übrigens: Einem minderjährigen Kind kann man ein Organ durch elterliches Veto gar nicht vorenthalten, auch Zeugen Jehovas nicht. Die Ärzte erwirken sofort eine begrenzte Sorgerechtsübertragung auf das Jugendamt.

Jede Moral, die von der Rechtsgleichheit der Menschen ausgeht, fordert, anderen nicht vorzuenthalten, was man für sich und die Seinen wünscht. Kants kategorischer Imperativ stellt diese Maxime in das Zentrum der Moral, und sie ist Basis unseres Grundgesetzes.

Andererseits ist es ein hohes Menschenrecht, zu bestimmen, was mit dem toten Körper geschieht, wenn dieses Recht auch eingeschränkt ist: Es gibt kein Einspruchsrecht gegen die Obduktion bei unnatürlichem Tod.

Kranken, die keine Organe spenden wollten, darf man die Transplantation nicht verweigern. Es ist das Zentrum der ärztlichen Berufsethik, Behandlung darf niemals von Vorbehalten gegenüber dem Patienten abhängen.

Fazit: Ein Organ im Bedarfsfall haben, aber nicht geben wollen, ist nicht moralisch. Aber sowohl die Entnahme gegen den Willen des Verstorbenen als auch die Verweigerung ärztlicher Behandlung scheitern an höheren Rechtsgütern.

Was tun, in so einem moralischen Dilemma? Ist es nicht wenigstens zumutbar, dass, wer keine Organe spenden will, bei Bedarf aber selbst eines bekommt, Nein sagen muss?
Kollegiale Grüße Bernd Meyer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus meiner Sicht handelt es sich keinesfalls um ein moralisches Dilemma. Als Freier Demokrat spreche ich mich gegen die Widerspruchslösung aus. Aus Sicht der Freien Demokraten und mir stellt diese noch immer einen nicht zu rechtfertigten Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen dar. Dies gilt unabhängig davon, ob wir uns selbst oder für andere ein Organ wünschen. Aus diesem Grund plädieren wir für eine verpflichtende Entscheidungslösung - diese gibt den Menschen die Gelegenheit, sich aktiv mit den Fragen der Organspende auseinanderzusetzen, belässt die Entscheidung über die Spende aber bei ihnen selbst.

Demgegenüber stehen die Verpflichtung eines Arztes zu bestmöglicher Behandlung seiner Patienten und der Anspruch eines Menschen auf die bestmögliche medizinische Versorgung - zu beidem gehört auch ein Spenderorgan. Aus meiner Sicht ist es daher nicht zu rechtfertigen, einem Menschen ein Spenderorgan vorzuenthalten, unabhängig von dessen persönlicher Entscheidung, selbst ein Spender zu sein oder nicht.

Vor diesem Hintergrund sehe ich kein moralisches Dilemma. Denn die Frage, ob jemand ein Spenderorgan erhält, ist für mich unabhängig davon zu beantworten, ob er selbst ein Spender sein will oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Beeck
Mitglied des Bundestages

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