
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Tätigkeit des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung (PBnE). Der Beirat ist laut Einsetzungsbeschluss in erster Linie damit beauftragt, zu bewerten, ob die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommt, bei Gesetzentwürfen oder anderen parlamentarischen Vorhaben darzustellen, ob die Wirkung jedes einzelnen Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entspricht. Um diese sogenannten Nachhaltigkeitsprüfungen durchzuführen, sind zu jedem Thema zwei Berichterstatter – eine/r aus der Koalition, eine/r aus der Opposition - berufen, diese im Hinblick auf die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu untersuchen. (...)