Frage von Karl--Heinz S. • 12.04.2023
Antwort von Janosch Dahmen Bündnis 90/Die Grünen • 03.07.2024
Dabei ist es wichtig, die Notfallversorgung in ihrer Dreiteilung - Notaufnahmen, ambulante kassenärztliche Notfallversorgung und Rettungsdienst - gemeinsam zu betrachten und zu regeln. Nur so können Fehlfunktionen in einem Bereich vermieden werden, die sich negativ auf andere Bereiche auswirken könnten.