Frage von Karl--Heinz S. • 12.04.2023

Antwort von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 03.07.2024
Dabei ist es wichtig, die Notfallversorgung in ihrer Dreiteilung - Notaufnahmen, ambulante kassenärztliche Notfallversorgung und Rettungsdienst - gemeinsam zu betrachten und zu regeln. Nur so können Fehlfunktionen in einem Bereich vermieden werden, die sich negativ auf andere Bereiche auswirken könnten.