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Jana Schimke
CDU
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Frage von Thomas S. •

Zum 01.01.2022 soll die Grundsicherung um 0,76 % erhöht werden. Finden Sie dies angesichts der aktuellen Inflation von mehr als 4% gerecht? Werden Sie sich für eine Erhöhung von 5% einsetzen?

Guten Tag Frau Schimke,

Zitat Zeit online:

"Die Dinge werden teurer, manche allein schon wegen des CO₂-Preises. Gleichzeitig wird die Grundsicherung erhöht, auch bekannt als Hartz IV. Ab Januar 2022 steigt sie um drei Euro beziehungsweise 0,76 Prozent. Alleinstehende Erwachsene bekommen dann 449 statt 446 Euro, Kinder statt 309 ganze 311 Euro monatlich. Auch mit miesen Kopfrechenfähigkeiten kann man sich herleiten, dass diese Erhöhung der Inflationsrate nicht gerecht wird – die wird allein in diesem Jahr bei voraussichtlich fünf Prozent liegen. Das ist entlarvend, denn es zeigt, dass Hartz IV mit Absicherung in der realen Welt wenig zu tun hat."

https://www.zeit.de/2021/42/grundsicherung-armut-hartz-iv-arbeitslosigkeit-oecd

Halten sie die vorgesehene Erhöhung um 0,76% für gerecht?
Wenn ja, warum?
Sollte diese Erhöhung die aktuelle Inflation ausgleichen?
Wenn nein, warum?
Wenn ja, werden Sie sich für eine Erhöhung um 5% einsetzen?

Viele Grüße Thomas S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Oberste Aufgabe unseres Sozialsystems ist es, in der Not das Existenzminimum eines jeden in unserem Land zu sichern. Die Grundlage zur Bestimmung des Existenzminimums bildet dabei die Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Sie spiegelt die Lebensverhältnisse der Haushalte und Menschen in Deutschland mit niedrigen Einkommensverhältnissen wider und wird jährlich anhand der Preissteigerung und des Konsumverhaltens angepasst. Dieses Verfahren hat sich bewährt und wurde mehrfach auch höchstrichterlich bestätigt. Eine Anpassung der Regelsätze ohne diesen Mechanismus vorzunehmen, ist willkürlich und für mein Verständnis nicht verfassungskonform.

Aus verschiedenen Gründen ist die Inflation in den letzten Monaten stärker als üblich angestiegen und wird voraussichtlich in diesem Jahr über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegen. Dennoch können kurzfristige Inflationssteigerungen nicht der Maßstab für langfristig festgelegte Regelsätze bilden. Die Inflation als alleiniger Bewertungsmaßstab für die Bestimmung der Regelsätze ist aus mehreren Gründen ungeeignet, da sie nicht genau prognostiziert werden kann und allein ein verzerrtes Ergebnis erzeugt. Ein Beispiel: Obwohl die Inflationsrate in 2020 +0,5% betrug, stieg der Regelsatz zum 1. Januar 2021 um 3,2%. Auch in 2020 und 2019 stieg der Regelsatz höher als die Inflation aus dem Vorjahr.

Die Diskussion über die Höhe und Angemessenheit des Regelbedarfssatzes ist stets eine Gratwanderung zwischen Anreiz und Fehlanreiz sowie zwischen Hilfe und Abhängigkeit. Maß und Mitte muss der Gradmesser einer nachhaltigen, finanzierbaren und gerechten Sozialpolitik sein. Dies ist mit dem bestehenden Verfahren gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke, MdB

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