Welchen Sinn hat Steuerklasse 6? Warum werde ich für Fleiß steuerlich bestraft?
Sehr geehrter Frau Schimke,
ich arbeite unter der Woche in Teilzeit im Büro und am Wochenende in Teilzeit in der Pflege. Vor Kurzem habe ich meine Tätigkeit in der Pflege von einem Minijob auf Teilzeit ausgeweitet, da mir diese Arbeit Freude bereitet und ich zugleich eine große Not in diesem Bereich sehe.
Nun verstehe ich nicht, warum ich für diese Teilzeittätigkeit in der Pflege in Steuerklasse 6 fast 50 % Steuern zahlen muss. Können Sie mir das bitte erklären und sagen, ob Sie diese Regelung für gerecht halten?
ch verstehe nicht, warum fleißige Bürger durch die Steuerklasse 6 bestraft werden, während passives Einkommen aus Kapitalanlagen mit maximal 25 % besteuert wird.
Auch wenn es nicht Ihr Fachgebiet ist, bitte ich um eine kurze Antwort, ob Sie dieses System gerecht finden oder so lassen wollen?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan N.
Sehr geehrter Herr N.
vielen Dank für Ihr zusätzliches Engagement in der Pflege in Form Ihrer Teilzeitbeschäftigung. Ich kann nachvollziehen, dass Sie die Steuern in der Steuerklasse 6 als zu hoch empfinden. Allerdings ist diese Steuerklasse anders einzustufen als die Steuerklassen 1 bis 5: Ein Grundfreibetrag wird bei Einkünften aus einem Nebenjob nicht berücksichtigt, da dieser bereits im Hauptjob verrechnet wird. Hier besteht also das Verhältnis zwischen dem festen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis als Hauptjob auf der einen Seite und dem Nebenjob, mit dem man sich etwas dazuverdienen möchte, auf der anderen Seite. Der Zweitjob wird erst dann in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn das Einkommen aus diesem 556 € im Monat übersteigt. Vorher ist es steuerfrei. Dies hatten Sie bisher mit Ihrem Minijob auch so gehabt
Es geht also nicht darum, Ihnen zu schaden, sondern es geht darum, dass ein Grundfreibetrag, der die Steuerlast im Hauptjob mindert, nicht zweimal gewährt werden kann. Ich verstehe, dass bei Ihnen das Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenjob anders ist, weil Sie beide Jobs in Teilzeit ausüben. Allerdings berücksichtigt das Steuerrecht mit seinen Steuerklassen dies nicht. Ein zweiter Job oberhalb der Minijobgrenze fällt automatisch in die Steuerklasse 6. Bei der Steuererklärung werden die hohen Steuerzahlungen natürlich entsprechend berücksichtigt, so dass darüber eine Rückzahlung im kommenden Jahr möglich ist.
Nach meinen derzeitigen Informationen ist unsererseits für die Steuerklasse 6 auch keine Änderung geplant. Wir als Union planen aber eine Erhöhung des Grundfreibetrages.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke MdB