Sehr geehrte Frau Schimke,Ihre Aussage über die Unterschrift unseres Bundespräsidenten verwundert mich.. Warum und mit welcher Begründung werden die Gesetze Online ohne die Unterschrift abgebildet..?
Der Bürger hat das Recht,auf verlangen eine Kopie der Gesetze mit der Unterschrift des Präsidenten zu erhalten..Da der Oräsident ein Angestellter des Volkes ist..Also reichen Sie eine Kopie mit der Unterschrift nach...Erzählrn kann man viel,glauben nur das was mann sieht...Danke
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bzgl. einer Aussage meinerseits, die die Unterschrift des Bundespräsidenten beinhaltet, kann ich mich nicht erinnern. Sofern Sie einen Beleg einer Aussage von mir haben, können Sie sich gerne an meine Bundestagsmailadresse (jana.schimke@bundestag.de) wenden.
Im Allgemeinen entfalten Gesetze ihre Gültigkeit wenn der Bundespräsident diese gegenzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind. Meine Empfehlung und Bitte bzgl. der Veröffentlichung von Gesetzen sowie deren Unterzeichnung an Sie wäre, das Sie den Kontakt mit dem zuständigen Bundesverlag suchen. Diese können Sie telefonisch unter der 0221/97668282 oder per Mail unter bgbl@bundesanzeiger.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke MdB