Sehr geehrte Frau Schimke, werden Sie sich Fall Ihrer Wahl für automatisch steigende Diäten entscheiden, während Millionen im Nichttarifgebiet jahrelang für etwas mehr Geld betteln müssen?
MfG
Uwe Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchte ich Ihnen antworten.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt bestätigt.
Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um, welche auf Empfehlung einer unabhängigen Kommission im Jahr 2014 per Gesetzesänderung neu geregelt wurde. Seitdem werden die Diäten der Bundestagsabgeordneten an den sogenannten Nominallohnindex gekoppelt, der die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet erfasst. Die Anpassung erfolgt jedes Jahr zur Jahresmitte. Steigt der Index, steigen auch die Abgeordnetenentschädigungen; sinkt er, sinken sie ebenso.
Dass die Abgeordnetenentschädigung sich an die Verdienstentwicklung aller abhängig Beschäftigten in Deutschland orientiert, halte ich in der Form für transparent, fair und angemessen. In der Praxis hat sich dieses Verfahren bewährt und führt mitnichten dazu, dass die Diäten willkürlich, kontinuierlich und automatisch steigen. Seit 2010 sind die Löhne in Deutschland im Schnitt kontinuierlich gestiegen und mit Ihnen passten sich die Diäten an. Auch in Krisenzeiten, wie aktuell, passen sich die Diäten der Lohnentwicklung an. So hat der Bundestag im Rahmen der Pandemie die Anpassung in 2020 per Gesetz ausgesetzt und für 2021 führte der Rückgang der Nominallöhne zu einer Reduzierung der Diäten in 2021.
Zu Beginn jeder Legislaturperiode muss der Bundestag entscheiden, ob er diese Regelung beibehalten will. Sofern ich dem nächsten Bundestag angehöre, würde ich im Sinne der Transparenz und der Angemessenheit, der bisherigen Rechtslage wieder zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB