Ich bin seit Juni 2020 Berufsunfähig und seit 15.01.2022 ausgesteuert, habe nicht gekündigt, wurde nicht gekündigt und kein Aufhebungsvertrag. Warum bekommen ich keine Energiepauschale?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne möchte ich Ihnen mitteilen, weshalb "ausgesteurte Arbeitnehmer" keinen Anspruch auf die Energiepauschale haben.
Um auf die Folgen des Ukrainekriegs zu reagieren, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Darunter auch die von der Ampel eingeführte Energiepauschale. Sie soll diejenigen einmalig mit 300 Euro entlasten, die für ihr Einkommen Fahrtkosten haben und deswegen von den hohen Energiepreisen stark betroffen sind. Anspruchsberechtigte sind daher vorrangig Arbeitnehmer, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen. Ausgesteuerte Arbeitnehmer gehören jedoch nicht dazu, da sie sich in einem passiven Arbeitsverhältnis befinden und im Prinzip keine beruflichen Fahrtkosten haben.
Mir ist bewusst, dass dies für Sie keine befriedigende Antwort ist. Zumal Sie auch vor der gleichen Herausforderung steigender Energiekosten und Verbraucherpreise stehen, wie jeder in unserem Land. Die Energiepauschale kommt für Sie nicht in Frage, jedoch hat die Ampel weitere Zuschüsse für höhere Lebenshaltungskosten beschlossen, wovon Sie möglicherweise profitieren oder profitiert haben. Bspw. erhielten auch Empfänger von Arbeitslosengeld einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro und Grundsicherungsempfänger 200 Euro. Rentner, Erwerbsgeminderte und Studenten erhielten ebenfalls eine Einmalzahlung.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Einmalzahlungen und Pauschalen hat jedoch ein Problem. Alle diese Maßnahmen sind nie zielgenau und kurzfristig gedacht. Deshalb habe ich diese Form der Entlastung stets kritisch gesehen. Mit Blick auf die sich eintrübende Wirtschaftslage braucht es langfristige Entlastungen, wie Steuererleichterungen, Bürokratieentlastungen und die Energiepreisbremsen um dieser Preisspirale zu begegnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB