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Jana Schimke
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Frage von Jennifer L. •

Hi,wird inzwischen die Vergewaltigung in einer Ehe nahe zu 100% geschlossen und als illegal angesehen?

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Sehr geehrte Frau L.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bereits am 15. Mai 1997 hat der Bundestag beschlossen, die Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen einzustufen, das in jedem Fall von Polizei und Staatsanwaltschaft zu verfolgen ist. Mit Inkrafttreten des neuen § 177 StGB am 4. Juli 1997 wurde auch die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. 

Zur wirksameren Bekämpfung von Gewalt in Ehe und Familie trat zudem knapp fünf Jahre später, am 1. Januar 2002, das so genannte Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) in Kraft. Es sieht unter anderem Hilfe und Schutz vor gewalttätigen Ehepartnern vor. Im Kern geht es darum, dass nicht das Opfer die gemeinsame Wohnung verlassen muss, sondern dem Täter das Betreten der Wohnung untersagt wird. Die Zuweisung oder Wegweisung wird auf Antrag von den Zivilgerichten angeordnet.

Die Änderung des Strafgesetzbuches kann Vergewaltigungen in der Ehe zwar nicht verhindern, aber sie stellt sicher, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie angezeigt werden. Leider ist die Dunkelziffer immer noch sehr hoch. Umso wichtiger ist es für uns als CDU, Frauenhäuser zu stärken, damit Frauen bei häuslicher Gewalt einen Zufluchtsort haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke

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