Airlines weichen ungestraft von Flugrouten ab. Lärm & Feinstaub könnten kapitalisiert werden, um belastete Bürger*innen direkt zu entschädigen. Wie engagieren Sie sich für baulichen Schallschutz?
Sehr geehrter Herr P. .
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die derzeitigen Abweichungen von den vorgegebenen Flugrouten durch einzelne Fluggesellschaften stellen eine Ausnahme dar und sind mitnichten ungestraft. Die festgelegten Routen dürfen nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Um die Situation für die betroffenen Anwohner zu klären, sind die Gemeinden mit den Fluggesellschaften im Gespräch und ich bin zuversichtlich, dass es dort bald eine Lösung gibt.
Der bauliche Schallschutz für vom Fluglärm betroffene Anwohner ist Aufgabe der Flughafengesellschaft. Ich stehe hier gerne als Ansprechpartner für die Menschen vor Ort zur Verfügung, um bei Problemen zu vermitteln und zu unterstützen.
Bei weiteren Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke