Frage an Jana Schimke von Michael P. bezüglich Bildung und Erziehung
Schriftliche Anfrage
an den Abgeordneten: Jana Schimke Partei: CDU
vom Datum: 05.04.2021
Schulbegleitung während „Lernen zuhause“
19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
An das Ausschussmitglied
- Arbeit und Soziales
- Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderkommission – zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Ich frage den Bundestagsabgeordneten:
1.
In welchem Ausmaß sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter während der coronabedingten Schulschließungen im Schuljahr 2019/2020 zum Einsatz gekommen?
2.
Können Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auch während der Phase des „Lernens zuhause“ eingesetzt werden?
3.
Wie stellt sich die finanzielle Auswirkung der Schulschließungen auf die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Träger dar?
4.
Gibt es ein Konzept für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für das Schuljahr 2020/2021, sollte es wieder zu einer Phase des „Lernens zuhause“ kommen?
5.
Wie viele Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gibt es aktuell in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Stadt und Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)?
Sehr geehrter Herr Prause,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schulbegleitung in Zeiten von Homeschooling. Gerne bin ich Ihren Fragen in unseren Gremien nachgegangen und möchte auf diese eingehen.
Weder liegen uns aktuelle Zahlen der in Deutschland tätigen Schulbegleiter vor noch wissen wir, in welchem Ausmaß Schulbegleiter während der coronabedingten Schulschließungen im Schuljahr 2019/20 zum Einsatz gekommen sind. Jedoch ist es den Schulbegleitern unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Regelungen erlaubt, die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen während der Schulschließungen zu Hause zu begleiten und im Homeschooling zu beschulen. Als Grundlage dient die gesetzliche Regelung im § 112 Ab. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, die das Erbringen von Hilfen zur Schulbildung im häuslichen Umfeld gewährt.
Sollte es wegen der Schulschließungen zu einem Verdienstausfall der Schulbegleiter kommen, können diese, sofern sie als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt sind, grundsätzlich Leistungen für den Verbleib in der Beschäftigung gemäß SGB III, insbesondere Kurzarbeitergeld beantragen. Sollte die Zahlung des Kurzarbeitergeldes nicht ausreichen, um die täglichen Kosten zu decken, können Arbeitnehmer unter vereinfachten Bedingungen auch Leistungen gemäß SGB II beantragen. Den Trägern können wiederum Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister- Einsatzgesetz (SodEG) gewährt werden.
Auf Bundesebene ist mir gegenwärtig kein Konzept für Schulbegleiter für das laufende Schuljahr 2020/21 bekannt. Da die Zuständigkeit für den Bildungsbereich in den Händen der einzelnen Bundesländer liegt und auch die Kommunen neben den Ländern das Recht auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in eigener Zuständigkeit ausführen, sehe ich auch zukünftig kein einheitliches Bundeskonzept.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie mich jederzeit in meinem Abgeordnetenbüro erreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jana Schimke MdB