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Jana Schimke
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Frage von Kay S. •

Frage an Jana Schimke von Kay S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schimke,

am 18.11.2020 gib es eine Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz. Dieses ermächtigt den derzeitigen Amtsinhaber des Gesundheitsresort sich über bestimmte Bereiche des Grundrechtes hinweg zusetzen ohne den parlamentarische Weg einzuschlagen. Sind Sie Frau Schimke der Meinung das diese der richtige Weg ist?

Mit freundlichem Gruß
Kay Schröder

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank, dass Sie sich bezüglich der Entscheidung zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz an mich gewendet haben.

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden meine Beweggründe dafür darlegen.

Zu Beginn der Corona-Krise, als die Lage durch steigende Infektionszahlen und einen ungenügenden Forschungsstand unübersichtlich war, war die erste Reaktion der Regierungen in Bund und Ländern nachvollziehbar. Genau für solche Fälle ist das Infektionsschutzgesetz, das der Exekutive im Notfall kurzfristige Handlungsfähigkeit ermöglicht, vorgesehen.

Die mit dem am 18. November zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf verfolgte Absicht, die Pandemiebekämpfung stärker legislativ zu legitimieren, geht im Grundsatz in die richtige Richtung. Der Deutsche Bundestag muss Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns gemäß dem Parlamentsvorbehalt aktiv gestalten. Jedoch wird die pauschale – und im Übrigen nicht abschließende – Aufnahme der bereits ergriffenen Maßnahmen im neuen § 28a diesem Ziel aus meiner Sicht nicht gerecht. Über die Anwendung und den Umfang der Maßnahmen entscheiden weiter die Regierungen in Bund und Ländern.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Gesellschaft und Wirtschaft sind exorbitant. Die Folgen beispielsweise in der Künstler-, Beherbergungs- oder Gastgewerbebranche sind in ihrem vollen Ausmaß heute noch gar nicht absehbar. Ebenso wenig absehbar ist das Ende der Corona-Krise.

Angesichts der Dauer und Schwere der Eingriffe in die Rechte der Bürger stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Die Menschen können die getroffenen Maßnahmen immer weniger verstehen und nachvollziehen. Zu viele berechtigte Fragen aus Wissenschaft, Ärzteschaft und Gesellschaft bleiben unbeantwortet. Ungeachtet jedweder Umfrage haben auch Abgeordnete ein Lebensumfeld, das ein gutes Gefühl vermittelt, was die Menschen denken. Sichtbar wird, dass die Teilnehmerschaft an öffentlichen Protesten und Demonstrationen zunimmt. Die Gesellschaft spaltet sich mehr und mehr.

Mit der Ablehnung des am 18. November vorgelegten Gesetzentwurfes stelle ich nicht infrage, dass die Bundes- und Landesregierungen sowie die parlamentarischen Befürworter des Gesetzes bestmögliche Absichten verfolgen. Ich begreife es jedoch als meine Aufgabe, auch und gerade in einer solchen Situation die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen im Blick zu behalten. Diese Verhältnismäßigkeit sehe ich durch das dritte Bevölkerungsschutzgesetz infrage gestellt.

Mit besten Grüßen

Jana Schimke

 

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