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Jana Schimke
CDU
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Frage von Albert W. •

Frage an Jana Schimke von Albert W. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Hallo Frau Schimke, ich habe fast schon mit Entsetzen Ihre Ausführungen
a) zu dem - ich nenne es Fall - Amthor gehört, aber fast noch mehr
b) zu Ihren Äußerungen zu Nebentätigkeiten von MdB und zur Tranzparenz bei Lobbyismus.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sehen Sie die Nebentätigkeiten der Abgeordneten, für die diese ja auch ein "Honorar" erhalten für durchaus legitim an. Das würde auch so weiter gehen, wenn mehr Kontrolle ausgeübt würde, meinten Sie und das wäre gut so. Zumindest habe ich Sie so verstanden.
Mein Entsetzen begründet sich darauf, dass ich eine solche Einstellung für antidemokratisch halte. Zur Begründung für meine Einstellung:
1. Die Nebentätigkeiten bekommen deshalb eine Bedeutung, weil für das "Honrar" Gegenleistungen erwartet werden und unmittelbar mit dem GEWÄHLTEN Bundestagsmandat zusammenhängen.
2. Weil für die "HONORARE" Gegenleistungen erwartet werden, z. B. Einwirkung auf die Gesetzgebung, sehe ich hier einen deutlichen Zustand von Korruption.

Meine Frage an Sie, weshalb darf der Souverän - das Volk - eine solche Kontrolle Ihrer Meinung nach nicht ausüben und diese "Machenschaften" müssen im Dunkeln bleiben wenn das so legal ist, wie sie behaupten?
Eine weitere Frage: Wären Sie mit dieser Einstellung, die Sie auf Phönix geäußert haben, gewählt worden?
Stehen Sie noch auf dem Boden des Grundgesetzes und zur Demokratie?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juni. Ich freue mich, dass Sie dieses Thema so dezidiert aufgreifen. Dies gibt mir die Gelegenheit, auf wichtige Aspekte in dieser Debatte hinzuweisen, die in der öffentlichen Diskussion bisweilen etwas durcheinandergeraten.
Philipp Amthor hat inzwischen selbst eingeräumt, dass sein Verhalten falsch war. Die genauen Umstände werden gegenwärtig durch die Bundestagsverwaltung überprüft. Ich gehe davon aus, dass die Vorwürfe vollständig aufgeklärt werden.
Die von Ihnen angesprochenen Nebentätigkeiten von Abgeordneten sind allerdings im Regelfall nicht illegitim, sondern in einem gewissen Rahmen sogar erwünscht. Der Deutsche Bundestag setzt sich idealerweise aus Mitgliedern zusammen, die in den verschiedensten Berufsfeldern verankert sind. Das Parlament soll eben nicht nur aus Berufspolitikern bestehen, die in ihrem Leben noch nie etwas anderes gearbeitet haben. Das ist ein Kerngedanke der Demokratie und alles andere als antidemokratisch.
Wenn nun beispielsweise ein Landwirt oder ein Handwerker in den Bundestag gewählt wird, können und dürfen wir nicht erwarten, dass er seinen über viele Jahre mühsam aufgebauten Betrieb komplett aufgibt. Der Betrieb stellt immerhin seine Lebensgrundlage dar. Viele Abgeordnete sind nur für eine oder zwei Legislaturperiode(n) im Bundestag und würden auf ihr Bundestagsmandat verzichten, wenn sie ansonsten ihren Betrieb aufgeben müssten. Wir müssen es unbedingt vermeiden, dass bestimmte Berufsgruppen immer schwerer für die Übernahme eines politischen Mandates zu gewinnen sind. Im Übrigen stärkt finanzielle Unabhängigkeit auch die politische Unabhängigkeit des Abgeordneten.
Die Tätigkeit (im oben genannten Beispiel als Landwirt oder Handwerker) ist eine Nebentätigkeit neben dem Abgeordnetenmandat und wird inklusive Angabe einer Einkommensstufe auf bundestag.de veröffentlicht. Natürlich betrifft dies auch andere Arten von Nebentätigkeiten und Einkünften. Damit existiert ein umfassendes System von Transparenz und Kontrolle. Das ist auch richtig und wichtig. Es geht darum, mögliche Interessenskollisionen aufzuzeigen und eventuelle Abhängigkeiten offenzulegen. Politik darf nicht käuflich sein.
Es darf jedoch nicht darum gehen, die Neugier interessierter Kreise zu befriedigen oder Neidgefühle zu bedienen. Ebenso wenig brauchen wir marktschreierische Rufe nach immer neuen Regelungen, die in der Sache ineffektiv sind und letztlich nur zur Beruhigung eines diffusen Gefühls beitragen, „die da oben“ würden alle nur in die eigene Tasche wirtschaften.

Diesem diffusen Gefühl müssen wir stattdessen aktiv entgegentreten und noch viel mehr als bisher kommunizieren, wie die Arbeit im Deutschen Bundestag in der Realität abläuft.

Vor allem aber müssen wir darauf achten, dass die Rechtsstellung der Abgeordneten z.B. durch ein Lobbyregister nicht in eine Richtung verändert wird, die dem Parlament Schaden zufügen würde. So mancher in der Diskussion geäußerte Vorschlag könnte beispielsweise dazu führen, dass Abgeordnete künftig aus vorauseilendem Gehorsam oder gar aus Furcht bestimmte Gespräche nicht mehr führen. Nicht nur würde das dadurch verloren gegangene Wissen dann bei der Entscheidungsfindung fehlen. Noch schwerer ins Gewicht fiele, dass dadurch letztlich das im Grundgesetz verankerte freie Mandat in Gefahr geriete.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, Herr Wagner – und bleiben Sie gesund.

Mit besten Grüßen
Jana Schimke

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