Frage an Jana Schimke von Iris B. bezüglich Umwelt
Thema: Umwelt
Sehr geehrte Frau Schimke,
ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Beweggründe zum "JA" für den erleichterten Abschuss von Wölfen nennen würden. Ich würde es gerne verstehen, da mich diese Entscheidung emotional sehr trifft und ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte.
und zum Thema: Demokratie und Bürgerrechte
zweite Frage sehr geehrte Frau Schimke,
gibt es eine nachvollziehbare Erklärung dafür, dass einigen gemeinnützigen "Bildungs-und Aufklärungsvereinen (z.B. Campact) aktuell die Gemeinnützigkeit entzogen wird?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
I. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen, die ich Ihnen nachfolgend gerne beantworten möchte.
Bei der Debatte und letztendlich auch der Abstimmung zum erleichterten Abschuss von Wölfen waren für mich stets mehrere Aspekte bedeutsam. Zunächst war und ist es mir wichtig, die Sorgen der Menschen in den Gebieten in denen der Wolf zurückgekehrt ist, ernst zu nehmen. Ich persönlich halte es nicht für vertretbar, dass durch den Artenschutz Landwirte und Weidetierhalter in ihrer Existenz bedroht sind. Der Schutz und die Sicherheit der Menschen stehen für mich an erster Stelle. Gleichwohl muss natürlich auch der Wolf als geschütztes Tier in seiner Art erhalten bleiben. Bei einer stabilen Population muss es aber, wie bei allen anderen Wildtierarten, die keine natürlichen Feinde haben, die Möglichkeit geben, die Population zu begrenzen. Das dient nicht nur dem Schutz anderer Tierarten, sondern auch der Existenzsicherung der Tierhalter, die unmittelbar mit dem Wolf konfrontiert sind. Aus diesen Abwägungen heraus habe ich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Ihnen wie folgt antworten: die kürzlich erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit von mehreren gemeinnützigen Organisationen, wie etwa Campact oder Attac, geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem vergangenen Jahr zurück. Grundlage dieser Entscheidung war eine recht enge und konservative Auslegung des entsprechenden Paragrafen 52 der Abgabenordnung, nach der Nichtregierungsorganisationen sich zwar politisch engagieren können, eine förderungswürdige Gemeinnützigkeit aber nur bei einer allgemeinen Politikarbeit gegeben wäre. Explizite politische Arbeit sei den politischen Parteien vorbehalten. Tatsächlich leisten heutzutage allerdings viele Organisationen, Verbände und Vereine einen wichtigen gesellschaftlichen und meinungsbildenden Beitrag, der für mich auch ganz klar in einer pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft abgebildet werden muss. Daher plant das Bundesfinanzministerium eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, wie es auch im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Leider ist es momentan noch nicht absehbar, wann der erste Entwurf dazu vorliegt.
Gerne stehe ich Ihnen auch künftig für weitere Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke