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Jana Schimke
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Frage von Jürgen H. •

Frage an Jana Schimke von Jürgen H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Schimke

Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Warum darf ich als normaler Arbeitnehmer nur ca. 10% meiner Wochenarbeitszeit nebenher arbeiten und nur maximal 450-€ monatlich dazuverdienen?

MfG
J. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage und gerne gebe ich Ihnen Auskunft.

Grundsätzlich beschreibt eine Nebentätigkeit arbeitsrechtlich all jene Beschäftigungen, die jeder neben dem eigentlichen Hauptberuf ausübt. Sollten Sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, erlaubt das Arbeitszeitgesetz eine Mehrarbeit von maximal 10 Wochenstunden. Was den Zuverdienst betrifft, so gibt es hier keine Begrenzung. Ab 451 Euro werden jedoch Steuern und Sozialbeiträge fällig.

Abgeordnete werden rechtlich nicht wie Beschäftigte behandelt. Ihr Status ist vergleichbar mit dem eines Selbstständigen. So gilt für Abgeordnete nicht das Arbeitszeitgesetz, welches jedem Arbeitnehmer aus Schutzgründen eine tägliche Höchstarbeitszeit vorschreibt und auch festgeschriebene Ruhezeiten garantiert. Selbstständigkeit als auch die Tätigkeit eines Abgeordneten zeichnet sich zwar durch viele Freiheiten, aber auch durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung aus. Jeder Abgeordnete muss für sich entscheiden, ob und wie eine Tätigkeit neben dem Mandat möglich und machbar ist. Ein Viertel der Abgeordneten verfügt über Nebeneinkünfte.

Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbstständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft sowie freiberuflich tätig sind. Es handelt sich also um Abgeordnete, die vor ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückzuziehen, weil sie ansonsten ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzen würden. Die Wahl in den Bundestag erfolgt immer nur auf Zeit, im Regelfall bleiben Abgeordnete zwei bis drei Wahlperioden im Bundestag. Eine laufende selbstständige Existenz für diesen Zeitraum aufzugeben, wäre für Abgeordnete mit Blick auf ihre Zukunft mit erheblichen Risiken verbunden. Eine sichere alternative berufliche Existenz stärkt zudem die Unabhängigkeit, auch gegenüber der eigenen Fraktion und Partei.

Letztendlich sind Abgeordnete ihrem Gewissen verpflichtet. Sie entscheiden, in welchem Umfang und in welchem Maße Mandat und Nebentätigkeit miteinander vereinbar sind. Diese Rechte und auch Pflichten zeichnen einen Abgeordneten aus und das halte ich auch für sinnvoll.

Sollten Sie weitere Fragen und Anregungen haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB

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