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Jana Schimke
CDU
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Frage von Frank S. •

Frage an Jana Schimke von Frank S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schimke,

das Angehörigenentlastungsgesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.
Sie sind eine Abgeordnete für mein Bundesland und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Der Bundesrat hat seine Bedenken hinsichtlich der unklaren finanziellen Mehrbelastung der Länder in seiner ersten Antwort deutlich gemacht.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, das auch der Bund seinen finanziellen Anteil am Angehörigen Entlastungsgesetz trägt und somit auch eine mögliche Mehrbelastung der Länder abgefedert werden kann?
Es gibt sehr viele Betroffene, die auf das Angehörigen Entlastungsgesetz hoffen, das Sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
Wie werden Sie den erfolgreichen Gesetzgebungsprozess als Abgeordnete der CDU unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

F. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Bund trägt seit Jahren immer mehr Aufgaben, die in der Verantwortung der Länder liegen. Ich erinnere hier u.a. an den Kitaausbau, in den wir seit 2008 ca. 4,4 Mrd. Euro investiert haben und mit dem Gute-Kita-Gesetz weitere 5,5 Mrd. Euro bereitstellen. Insgesamt steigerte der Bund seine Zuschüsse für die Länder seit Jahren und liegt mittlerweile bei jährlich 85 Mrd. Euro. Insofern ist es nur konsequent, dass der Bund die Länder stärker in die Pflicht nimmt.

Aktuell befindet sich das Angehörigen-Entlastungsgesetz in der parlamentarischen Beratung. Die Bundesregierung hat in seiner Gegenäußerung zur entgegengebrachten Kritik der Länder dargelegt, dass die Kostenverteilung zwischen Länder und Bund begründet und sachgerecht ist. Zwar entfallen Mehrausgaben auf die Länder und Kommunen, jedoch übernimmt im gleichen Gesetz der Bund andere Mehrausgaben. Bspw. trägt der Bund die Mehrausgaben bei der Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung mit jährlich 65 Mio. Euro. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz stellt in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen für Bund und Länder ein Gesamtkompromiss dar.

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an Verbesserungen für Pflegekräfte und Pflegebedürftige angestoßen und umgesetzt. Diese belasten die Pflegekasse aber stärker und führten zu einem Anstieg des Pflegeversicherungsbeitrags. Es darf nicht vergessen werden, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe generationengerecht gegenfinanziert werden müssen. Unter dieser Maßgabe muss auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz betrachtet werden. Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass die Ausgestaltung der Pflegeversicherung mit einem sehr geringen Beitrag von 3,05 und 3,3% stets auf die zusätzliche Eigenvorsorge der Menschen setzte. Gleichzeitig waren Angehörige gefragt, zu unterstützen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz beinhaltet jetzt eine absolute Kehrtwende. 90% der zu Pflegenden werden davon profitieren und die Kosten für die öffentliche Hand stark ansteigen lassen.

Meine Haltung dazu ist nicht kritikfrei. Entscheidet Politik sich zu einer Systemumstellung wie dieser, muss die Finanzierung langfristig gesichert sein. Allein durch die sich eintrübende Konjunktur sehe ich das als nicht gewährleistet an. Füreinander einzustehen zeichnet Familie aus und zieht sich bisher durch das gesamte Sozialrecht. Jeder wünscht sich, dass man selbst oder die Angehörigen im Alter oder bei Krankheit gut und intensiv gepflegt und betreut werden. Daher halte ich eine angemessene finanzielle Beteiligung der Angehörigen allein schon aus Rücksichtnahme auf die Solidargemeinschaft nach wie vor für wichtig und richtig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Haltung darlegen. Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB

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