Frage an Jana Schimke von Peter T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schimke, die Urheberrechtsreform hat die Abstimmung des Rechtsausschusses durchlaufen. Bitte beenden Sie diesen Wahnsinn und sprechen Sie sich offen gegen die Artikel 11 und 13 aus. Stimmen Sie (voraussichtlich) am 4. Juli gegen die Urheberrechtsreform im digitalen Binnenmarkt und setzen sich damit für die Rechte und Freiheiten jener Bürger ein, die Ihnen ihr Vertrauen schenken. Mir persönlich ist nicht wohl dabei wenn Inhalte die in das Internet gelangen vorab durch Institutionen oder Regierungen gefiltert werden sollen.
Mit freundlichen Grüssen
P. T.
Sehr geehrter Herr T.,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 29. Juni 2018 zur „Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ und deren Beratung im Deutschen Bundestag.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2018 einen Antrag der FDP-Fraktion zum Vorschlag der oben genannten Richtlinie beraten. Dieser Antrag wurde durch den Deutschen Bundestag in den Rechtsausschuss zur weiteren Bearbeitung verwiesen.
Im Kern kritisieren Sie in Ihrer Nachricht vor allem die Schaffung des in Artikel 13 der Richtlinie vorgesehenen „Upload Filter“. Dieses Instrument sieht vor, dass Inhalte vor Veröffentlichung auf Online-Plattformen gefiltert und ggf. gelöscht werden. Die Kritik an dieser Maßnahme teile ich vollständig. Als CDU/CSU haben wir uns auch während der Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass Upload-Filter nicht umgesetzt werden. Diese Haltung haben wir auch in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aufgenommen und damit verbindlich festgelegt. Persönlich sehe ich einen solchen Filter zudem als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger an.
Aus diesem Grund haben sich die netzpolitischen Vereine der CDU, CSU, SPD und FDP in einem Brief an die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gewandt und um Ablehnung der entsprechenden Richtlinie gebeten. Unsere Bemühungen waren hier erfolgreich, da das Europäische Parlament die Richtlinie am 5. Juli 2018 mehrheitlich abgelehnt hat. Es darf jedoch an dieser Stelle nicht verkannt werden, dass es einer Reform der EU-Urheberrichtlinie bedarf. Die aktuelle Richtlinie stammt aus dem Jahre 2001 und bildet nicht mehr den Stand der gegenwärtigen digitalen Realität dar. Dennoch muss eine Reform der Richtlinie immer im Einklang mit unseren nationalen Grundrechten und Prinzipien des Rechtsstaates stehen. Deshalb wird sich der deutsche Gesetzgeber weiter dafür einsetzen, dass auch auf europäischer Ebene ein Upload-Filter kein Eingang in die gesetzliche Ausgestaltung findet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe und stehe Ihnen für Fragen jederzeit sehr gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB