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Jana Schimke
CDU
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Frage von Hannes L. •

Frage an Jana Schimke von Hannes L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum haben Sie am 30.6.2017 gegen die Ehe für alle gestimmt?

Wie stehen Sie zu bundesweiten Volksabstimmung,siehe Art.20 GG und würden Sie prinzipell für Ja stimmen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne möchte ich Ihnen meine Einschätzung zu Volksabstimmungen auf Bundesebene und meine Entscheidung vom 30. Juni 2017 mitteilen.

Die Beteiligung der Menschen an politischen Prozessen halte ich für wichtig. Volksentscheide sind ein geeignetes Mittel, um mehr Menschen aktiv an der Politik zu beteiligen. Insbesondere auf Kommunal- und auf Landesebene halte ich sie für sinnvoll.

Jedoch lassen sich oftmals komplexe Sachverhalte schwer auf eine einfache pro und contra Frage herunterbrechen. Details bspw. zur Finanzierung, zu rechtlichen Formulierung und Folgen bleiben meist ungeklärt. Gerade auf Bundesebene werden sehr weitreichende und komplexe Gesetze beschlossen, welche sich schwer per Volksentscheid abstimmen lassen. Daher halte ich Volksentscheide auf Bundesebene für schwierig.

Mir ist bewusst, dass direkte Demokratie und Volksentscheide eine große Sympathie hervorrufen. Jedoch lösen diese nicht die Probleme, die viele in unserem bestehenden politischen System sehen. Aufgabe der Politik muss es sein, stets im Austausch mit den Menschen die Stimmungen in der Bevölkerung einzuordnen und für die Öffentlichkeit danach transparentere und nachvollziehbarere Entscheidungen zu treffen. Transparenz und Kommunikation schaffen Glaubwürdigkeit und Legitimation. Dies ist mein Auftrag und auch mein Anspruch als Bundestagsabgeordnete.

Bezüglich der Abstimmung am 30. Juni 2017 zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts habe ich eine persönliche Erklärung mit folgenden Wortlaut abgegeben:

"Gleichgeschlechtliche Partnerschaften erfahren heute bereits eine hohe gesellschaftliche und rechtliche Toleranz. Dazu zählt vor allem die steuerliche Gleichstellung oder auch die Erweiterung auf die Sukzessivadoption. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren damit bestehende Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften abgebaut. Die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist jedoch einzigartig, weil aus ihr neues Leben entstehen kann. Diese Einzigartigkeit sollte sich auch weiterhin in unserem Rechtssystem abbilden.

Was unter einer Ehe im Sinne des Artikel 6 Absatz I unseres Grundgesetzes zu verstehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 noch einmal klargestellt. Demnach geht auch das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung von einem Ehebegriff aus, welcher aus einem Mann und einer Frau besteht. Ohne die Verbindung von Mann und Frau wäre Leben nicht möglich. Sie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft und genießt daher einen besonderen verfassungsrechtlichen Rang. Diesen möchte ich gewahrt wissen.

Aus meiner Sicht ist es daher mehr als bedenklich, wenn der Gesetzgeber durch die schlichte Änderung des bürgerlichen Gesetzbuches ein anderes Rechtsverständnis implementiert, als es unser Grundgesetz kennt. Bestätigt werden meine Zweifel auch durch eine Antwort des SPD-geführten Bundesjustizministeriums vom 8. Mai 2015 (Drucksache 18/4862) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin wird unterstrichen, dass eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Personen zwingend eine Änderung des Grundgesetzes erfordert. Deshalb habe ich auch an der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes meine erheblichen Zweifel.

Aus diesen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen und stimme daher mit Nein."

Bei weiteren Fragen und Anregungen können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke MdB

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