Frage an Jana Schimke von Kerstin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zum Thema Straßenausbaubeiträge ? Ist die Erhaltung unserer Straßen nicht eigentlich bundespolitische Angelegenheit statt landespolitische und "Staatsfürsorge" im Zeitalter allgemeiner Mobilität? Die Nutzung auch kleinerer Straßen ist jedem Bürger in jedem Bundesland möglich. Oder dürfen wir auch eine MAUT für kommunale Straßen einführen, wenn "Fremdnutzer" unser selbst bezahltes Stück Straße (Brandenburg) vor der Haustür abnutzen? Damit zusammenhängende Frage - wie stehen Sie zur MAUT?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchte ich Ihnen meine Position darlegen.
Die Festlegung, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden, liegt bei den Bundesländern. Die Kommunen setzen diese landesrechtlichen Vorgaben dann in ihren eigenen Satzungen um und erheben die Beiträge. Der Bund hat in diesem Fall keine Kompetenzen, dort einzugreifen. Ich halte es persönlich für bemerkenswert, wie oft die Bürger auf mich zukommen und den Wunsch äußern, der Bund möge diverse Aufgaben – von der Bildungspolitik bis hin zu ureigenen kommunalen Aufgaben – übernehmen. Angesichts der landespolitischen Realitäten in Brandenburg kann ich diesen Wunsch nachvollziehen. Allerdings wäre es falsch, grundgesetzliche Vorgaben aufgrund politischer Färbungen nach Gutdünken zu ändern. Ein Zentralstaat, in dem alles einheitlich durch die Bundesebene geregelt wird, halte ich angesichts der unterschiedlichen Bedarfe in den Kommunen für nicht zielführend. Ein Bürgermeister oder Landrat weiß immer noch am besten, was vor Ort zu tun ist. Werden die Interessen der Bürger nicht gehört, gibt es die demokratische Möglichkeit der Abwahl.
Aus meiner Sicht hat die Beteiligung der Anwohner am Straßenausbau Ihre Berechtigung. So gibt es neben der Ertüchtigung der Infrastruktur auch positive Effekte für den Wert des Grundstücks und die Immobilie. Es kommt aber nicht nur auf die finanzielle, sondern vielmehr auch die inhaltliche Beteiligung der Anwohner an sowie die transparente und nachvollziehbare Gestaltung des Verfahrens.
Im Grundgesetz sowie im Bundesfernstraßengesetz ist die Zuständigkeit für die Straßeninfrastruktur zwischen Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen klar festgelegt. Entsprechend unterschiedlich ist die „Zuständigkeit“. Von Bundesseite wurde dazu eine klare Regelung getroffen, nach der auch hier die Bundesländer für den Ausbau und die Erhaltung der Bundesfernstraßen sowie Landesstraßen zuständig sind. Gleiches gilt für die Kreise und Kommunen. Der Bund stattet hierfür die Länder mit Finanzmitteln aus, die diese dann für die jeweiligen Projekte einsetzen und verplanen können.
Diese Einteilung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen eine bessere Übersicht über die konkreten regionalen Bedarfe haben. Aus meiner Sicht ist diese Regelung gerade vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung sinnvoll und fördert die Eigenständigkeit der Kommune. Das Problem gerade hier in Brandenburg ist aber, dass die vom Bund bereitgestellten Gelder schlicht nicht abgerufen werden. Im Zuge der Planungen zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) hatten die Länder Gelegenheit, Infrastrukturprojekte anzumelden. Das Land Brandenburg hat dafür eine Auswahl getroffen und bekommt bis 2030 ca. 2 Milliarden Euro für den Aus- und Neubau des Infrastrukturnetzes. Aktuell gibt es in Brandenburg allerdings bis auf weiteres kein fertig geplantes Projekt, für das Gelder abgerufen werden könnten.
Mit der kürzlich gegründeten Infrastrukturgesellschaft wollen wir von Bundesseite solche Investitionsstaus nun zumindest für Bundesstraßen beheben, in dem der Bau/Ausbau sowie die Planung und die Unterhaltung der Bundesstraßen in die Hände der bundeseigenen Gesellschaft gelegt werden. Ziel dabei ist es, Planungen schneller voran zu treiben, um die Verkehrswege fit für die künftigen Herausforderungen zu machen.
Die Maut für PKW ist in vielen europäischen Ländern bereits Standard. Wir sind dem Vorbild jetzt mit der Einführung der PKW-Maut auf deutschen Straßen gefolgt. Das Gesetz in der jetzigen Form bedeutet für die deutschen Autofahrer keine zusätzlichen Belastungen, da gleichzeitig die Kfz-Steuern reformiert wurden. Die Einnahmen der Maut werden dem weiteren und dringend nötigem Ausbau der Infrastruktur zugutekommen.
Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB