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Jana Schimke
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Frage von Sylvia L. •

Frage an Jana Schimke von Sylvia L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schimke,

ich möchte wissen, ob Sie bereit sind, sich für eine Korrektur bzw. das Abschaffen der Verbeitragung von Auszahlungen der Direktversicherungen einzusetzen. Bis zu 8 Mio. Arbeitnehmer sind davon betroffen und werden damit um Anteile ihrer Altersvorsorge betrogen.
Die Ansage Volker Kauders : ...geht nicht... gilt nicht. Wenn man etwas will, geht es immer. Es wäre 2004 eigentlich auch nicht gegangen, das rückwirkend zu beschliessen. Also kann man das auch 2017 rückwirkend! !! wieder ändern.

Mit freundlichen Grüssen
S. L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Problematik der Direktversichertengeschädigten begleitete mich die gesamte Legislaturperiode. Gerne möchte ich Ihnen meine Einschätzungen hierzu mitteilen.

In der Vergangenheit habe ich bereits mit vielen Betroffenen und Verbänden gesprochen und mich für eine Lösung des Problems eingesetzt. Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich bei der Regelung um eine Beschädigung des Vertrauensschutzes handelt. Im Rahmen der Beratungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz habe ich daher vehement auf eine Lösung der Doppelverbeitragung gedrängt. Jedoch hat sich innerhalb der Koalition dafür keine mehrheitsfähige Lösung gefunden.

Mit dem neuen Gesetz konnte lediglich die Mehrfachverbeitragung der betrieblichen Riester-Rente abgeschafft werden. Dies soll die Lösung bei Neuverträgen bei einer Direktversicherung sein. Dennoch verleiht das neue Gesetz Ihren Forderungen und denen vieler Betroffener neuen Rückenwind und eröffnet neue und erfolgsversprechende Möglichkeiten, die Doppelverbeitragung vor dem Bundesverfassungsgericht zu beklagen. Aus meiner Sicht liegt durch eine Teilabschaffung der Doppelverbeitragung eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Betriebsrenten vor, welche der Gesetzgeber nötigenfalls per Gerichtsentscheid beheben muss. Zudem müssen Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 für neue Betriebsrentenverträge 15% Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dieser Beitrag dient als vorzeitige Erstattung gegenüber der Beitragspflicht in der Rentenbezugsphase.

Die Doppelverbeitragung bleibt weiterhin auf meiner Agenda. Gerade weil wir für ein finanzierbares und generationsgerechtes Rentensystem private und betriebliche Altersvorsorgeformen benötigen, müssen wir diese stärken. Daher werde ich mich auch zukünftig für Ihr Anliegen einsetzen und eine Lösung anstreben.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen und Anregungen haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke, MdB

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