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Jana Schimke
CDU
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Frage von Happy Kids e.v. K. •

Frage an Jana Schimke von Happy Kids e.v. K. bezüglich Familie

Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?

Programme des Bundes berücksichtigen zwar die Kindertagespflege, in der Ausführung durch Länder und Kommunen kommen die Fördermittel zu einem geringen Teil oder garnicht bei der Kindertagespflege an. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Steuerung bzw. Kontrolle sieht Ihre Partei?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Kinderbetreuung. Gerne möchte ich Ihnen meine Einschätzungen mitteilen.

Jeder wünscht sich für sein Kind die bestmögliche Betreuung. Die Wahlfreiheit der Eltern ist daher ein besonderes Gut, welches in den festgelegten gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht wird. Das setzt jedoch voraus, dass Betreuung überall dort, wo sie von Eltern gewünscht oder benötigt wird, auch tatsächlich vorhanden ist. In den letzten Jahren sind dank neuer Gesetze und Förderprogramme bereits viele tausend Betreuungsplätze neu entstanden. Insgesamt 4,4 Mrd. Euro wurden in drei Investitionsprogrammen für den Ausbau der Kinderbetreuung vom Bund zur Verfügung gestellt. Derzeit werden mit einem weiteren Programm für 1.1 Mrd. Euro weitere 100.000 zusätzliche Plätze in Kitas und Kindertagespflegestellen geschaffen. Diesen Kurs wollen wir als Union fortsetzen und die Kinderbetreuung qualitativ und quantitativ weiter verbessern. An den gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen bei der Kinderbetreuung wird dabei festgehalten.

Die Verteilung der finanziellen Mittel des Bundes in den Ländern und Kommunen ist leider immer wieder ein Problem. Bei Bundesprogrammen zur Kinderbetreuung sind in der Vergangenheit für die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien und die Verteilung der Mittel stets die Länder verantwortlich gewesen. Bisher hatten wir im Bund daher keine bzw. geringe Möglichkeiten auf die Prozesse Einfluss zu nehmen. Jedoch konnten wir im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen in dieser Legislatur Änderungen im Grundgesetz verankern. Im Zuge dieser Gesetzesänderungen wurden die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für die Länder gestärkt. Zudem besteht die rechtliche Grundlage des Bundes auch im Bereich der Bildungsinfrastruktur, sich stärker finanziell zu beteiligen. Mit diesen Maßnahmen haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass gezielter und passgenauer die benötigten Mittel bei Trägern, Kommunen und Kindertagespflegestellen ankommen.

Bei weiteren Fragen und Anregungen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke, MdB

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