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Jana Schimke
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Frage von Martin K. •

Frage an Jana Schimke von Martin K. bezüglich Senioren

Ich bin 1988 aus der DDR freigekauft worden. Bei meinem Übertritt in die Bundesrepublik wurde mir die Versorgung nach dem fremdrentengesetz zugesichert.Kurz vor Renteneintritt wurde durch Frau Merkel das Fremdrentengesetz gekippt. Allerdings nicht für alle, Polen und Russen werden nach dem Gesetz berentet. Ich halte das für eine himmelsschreiende Ungerechtigkeit zumal die ehemaligen Staatsdiener der DDR und Mitarbeiter des MfS mit sehr ordentlichen, hohen Renten versorgt wurden. Wer bitte, trägt dafür die Verantwortung? Ich halte das für Rechtsbeugung! Mir fehlen durch diese Tatsache ca. 400 bis 500 Euro Rente. Es werden ständig Steuergelder verschwendet, aber für Menschen die das Unrechtssystem durchlebt haben ist kein Geld da.Ich habe dank meiner politischen Einstellung in der DDR viele Probleme gehabt, bis hin zu einem Gefängnisaufenthalt.Frau Merkels Werdegang in der DDR ist "blütenrein", und keiner fragt wiso. Vielleicht sind Sie als Politikwissenschaftlerin in der Lage meine Fragen zu beantworten.

MfG Martin Kirchhof

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Sehr geehrter Herr Kirchhof,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. Juli 2017, in dem Sie die Problematik der Ablösung des Fremdrentengesetzes für DDR-Übersiedler durch das Rentenüberleitungsgesetz ansprechen. Gerne möchte ich Ihnen meine Einschätzungen hierzu mitteilen.

Der damalige Gesetzgeber stand vor einer historischen Herausforderung. Es galt Flüchtlinge aus der DDR in das BRD-Sozialsystem einzubinden und hat hierfür das Fremdrentengesetz geschaffen. Das Fremdrentenrecht war seit den 1960er Jahren von der Leitidee bestimmt, Vertriebene und Flüchtlinge in das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung zu integrieren. Das Gesetz hatte so lange seine Berechtigung, bis auch zwei deutsche Staaten bestanden.

Durch die Wiedervereinigung wurde ein neuer Tatbestand geschaffen und das Fremdrentengesetz konnte in seiner bestehenden Form nicht erhalten bleiben. Es galt, zwei unterschiedliche Rentensysteme zu vereinen. Das einheitlich zu regeln, war seinerzeit das Anliegen des Rentenüberleitungsgesetzes. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Rentenüberleitung die Fremdrentengesetzbewertung für DDR-Zeiten von DDR-Übersiedler abgeschafft. Soweit sich Schlechterstellungen ergaben, gab es Vertrauensschutzregelungen und Übergangsfristen. Danach unterfielen Personen, die vor dem 19.5.1990 in die alten Bundesländer übersiedelten, nicht mehr dem Fremdrentengesetz, wenn ihre Rente nach 1996 begann.

In verschiedenen Gesprächen mit Betroffenen und Experten haben wir über die Situation der DDR-Altübersiedler gesprochen. Auch der Petitionsausschuss befasste sich ausführlich mit der Thematik. Eine Abkehr von Grundentscheidungen der Rentenüberleitung, welche alle Forderungen erfüllt und verfassungsmäßig ist, ist nicht ersichtlich. Es würde nur neue Verwerfungen und Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Personengruppen schaffen und ist nicht im Sinne der derzeitigen Regelung. Auch höchstrichterliche Entscheidungen haben die Rechtslage bestätigt: Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Abschaffung des FRG für DDR-Übersiedler als rechtmäßig bestätigt und insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken nicht gesehen.

Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung nicht für alle befriedigend ist. Mit selektiven Regelungen zugunsten einzelner Personengruppen jedoch schafft der Gesetzgeber keinen Rechtsfrieden, sondern vergrößert nur die Unzufriedenheit von Nichtbegünstigten in Ost und West und von Jung und Alt. Aus diesen genannten Gründen war damals und ist derzeit eine Abkehr von Grundentscheidungen der Rentenüberleitung, welche Ihre Forderungen erfüllt und gleichzeitig verfassungsgemäß ist, nicht umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke MdB

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