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Jana Schimke
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Frage von Barbara D. •

Frage an Jana Schimke von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schimke,

Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro.Wann gelten die neuen Gesetze für uns?Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie Die Begünstigten der neuen Reform ?

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski

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Sehr geehrte Frau Demski,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Januar 2017 zur Erwerbsminderungsrente. Sie beziehen sich auf die geplanten Änderungen, nach denen die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert werden sollen. Ich kann Ihren Unmut darüber verstehen, dass von dieser Regelung nur Zugänge in die Erwerbsminderungsrente im Alter von unter 65 Jahren profitieren sollen.

Gleichwohl folgt diese Änderung einer bestimmten Systematik. Jene Betroffenen, die zukünftig Erwerbsminderungsrente erhalten, werden gleichzeitig von der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre betroffen sein. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. Das geschah auch in der Vergangenheit. So wurden mit dem Rentenpaket zu Beginn dieser Legislatur die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente vom 60. auf das 62. Lebensjahr erhöht.

Ohne eine schrittweise Anpassung der Zurechnungszeiten bei künftigen Erwerbsminderungsrentnern würden diese gegenüber den heutigen Beziehern eine weitaus geringere Rente erhalten. Es geht also nicht um eine Besserstellung, sondern um eine zeitgemäße Anpassung bei der Erwerbsminderungsrente.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass alle Erwerbsminderungsrentner durch die jährlichen Rentenerhöhungen profitieren. So gab es im vergangenen Jahr mit 5,95 % im Osten und 4,25 % im Westen die höchste Rentenerhöhung seit mehr als 23 Jahren. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente dahingehend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke, MdB

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