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Jana Schimke
CDU
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Frage von Hans H. •

Frage an Jana Schimke von Hans H.

Sehr geehrte Frau Schimke,

Sie haben gegen ein Verbot des Frackings in Deutschland gestimmt. Ich schäme mich, Ihrer Partei, und damit Ihnen persönlich, meine Stimme gegeben zu haben.
Bitte, legen Sie mir Gründe für diese wirtschaftsfreundliche, aber Umwelt- und menschenfeindliche Entscheidung dar!

Freundliche Grüße,
Hans Henschel.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. April 2016 zum Fracking Verbot. Gerade weil uns bewusst ist, wie brisant das Thema ist, diskutieren wir derzeit die Gefahren und Chancen des Frackings. Die Koalition plant im Moment die Verabschiedung des Regelungspakets im Kabinett mit einer Expertenkommission. Dabei haben wir nochmals klargestellt, dass der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers absolute Priorität haben. Weil dieser Grundsatz durch die Koalition gewährleistet ist, habe ich gegen ein Fracking-Verbot gestimmt. Sichergestellt wird dies durch folgende Regelungen: Es wird nach wie vor zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking unterschieden. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, da wir in Deutschland mit konventionellem Fracking über jahrzehntelange Erfahrung verfügen. Unkonventionelles Fracking wird generell verboten.

Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung ein Gesetzentwurf mit Hilfe einer Expertenkommission final ausgearbeitet, um diesen nach der parlamentarischen Sommerpause als Gesetzvorlage in den Deutschen Bundestag einzubringen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und für mich persönlich steht dabei fest, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Die vorliegenden Regelungsentwürfe verschärfen die bestehenden, bereits sehr strengen deutschen Umwelt- und Wasserschutzvorgaben bei der Anwendung der Fracking-Technologie nochmals erheblich:

• Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe wird generell verboten.
• Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten, wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Stellen zur Trinkwassergewinnung, vollständig verboten sein. In Nationalparks- und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
• Für jede Form von Fracking wird künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend eingeführt.
• Die zuständigen Bergbehörden müssen bei einer möglichen Zulassung stets das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. Damit haben die Wasserbehörden künftig faktisch ein Vetorecht.

Klar ist, dass es zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland geben wird. Allerdings müssen wir dabei berücksichtigen, den verfassungsrechtlich gebotenen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen zu halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte und bewährte konventionelle Erdgasförderung weiterhin zu ermöglichen.
Aktuell wird leider auch in mehreren Kampagnen ein generelles Verbot von Fracking gefordert. Zur Begründung wird mit unzutreffender und unsachlicher Argumentation gearbeitet. Dazu zählt zum Beispiel, dass beim Fracking giftige Stoffe in die Erde eingebracht werden, dass Trinkwasser gefährdet wird, amerikanische Verhältnisse in Bezug auf Fracking wären in Deutschland möglich sowie die Aussage, dass 61% der deutschen Bevölkerung für ein vollständiges Verbot von Fracking sind. Das zurzeit diskutierte neue Gesetz trifft aber alle notwendigen Regelungen zum Schutz unseres Trinkwassers, unserer Gesundheit und unserer Umwelt.
Das Fracken wird in der seit 1960 in Deutschland praktizierten Form nach dem neuen Gesetz nur mit maximal schwach wassergefährdenden Gemischen erlaubt sein. Auch darf es im bisher nicht erforschten Bereich des Schiefergesteins vorsichtshalber nur mit nicht wassergefährdenden Gemischen durchgeführt werden. Diese Gemische sind nicht giftig. Die eingesetzten Stoffe werden für jede Bohrung veröffentlicht.
Auch wird das teilweise hoch belastete Lagerstättenwasser nach dem neuen Gesetz in dieselben Tiefen zurücktransportiert (versenkt oder verpresst), aus denen es stammt. Vorher werden verschiedene Stoffe, wie beispielsweise Quecksilber, ausgeschieden und oberirdisch entsorgt. Das Grundwasser wird also nicht verschlechtert. Bei der Förderung von Schiefergas fällt kaum Lagerstättenwasser an, weil es in den Gesteinsformationen wegen der Dichte des Gesteins kaum Lagerstättenwasser gibt.

Unser Trinkwasser wird im neuen Gesetz durch große Ausschlussgebiete geschützt, in denen das Fracken verboten ist. Dazu gehören alle Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung, alle Talsperren, die zur Trinkwasserversorgung dienen, alle privaten Brunnen, aus denen Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln gefördert wird, alle Brunnen aus denen Mineralwasser gefördert wird, alle Brunnen aus denen Brauwasser gefördert wird, alle Brunnen, die als Heilquelle anerkannt sind. Darüber hinaus bekommen die Länder die Möglichkeit, im Rahmen der Raumordnung Gebiete zukünftiger Trinkwassergewinnung auszuweisen, die im Prüfverfahren zu berücksichtigen sind.

Ich bin zuversichtlich, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ein ausgewogenes Gesetzespaket erarbeitet wird, das der Sensibilität dieses Themas gerecht wird und viele Zweifel somit von Gesetzesebene beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke

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