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Jan Ralf Nolte
AfD
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Frage von Erhard J. •

Was sagen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Nolte,

gegenwärtig wird vor dem Bundesfassungsgericht in Karlsruhe
über das neue *BT-Wahlrecht* gestritten.

Hierzu habe ich folgenden Vorschlag,
wie man dieses Gesetz ändern kann.

***
Die Bundesrepublik wird in 300 Wahlkreise aufgeteilt und die zwei besten
*Direktkandidaten* ziehen in den Bundestag ein. Keine 5 % Hürde und
keine Überhangmandate. 600 Bundestagsabgeordnete
sind ausreichend.

***
Natürlich könnte man es auch bei den 299 Wahlkreisen belassen.
Dann würden eben nur 598 Abgeordnete in den BT kommen.

Meine Frage: Siehe oben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr potenzieller Wähler
Erhard J..

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr J.

eine Verkleinerung des Bundestags mittels einer Wahlrechtsreform begrüße ich ausdrücklich. Ich verweise auf den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 20/5360):

Mit diesem Vorschlag möchten wir die derzeitigen Wahlkreise erhalten, das Prinzip einer personalisierten Verhältniswahl beibehalten und sicherstellen, dass die ursprünglich im Bundeswahlgesetz festgelegte Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten eingehalten wird. Die Grundmandatsklausel sowie Überhang- und Ausgleichsmandate sollen entfallen.

Zugleich muss aber gewährleistet werden, dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei entspricht. Beibehalten werden soll ebenfalls, dass für den Fall, dass einer Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan R. Nolte, MdB

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