Frage an Jan Ralf Nolte von Johann D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Nolte,
ich möchte Ihnen dieselbe Frage stellen, die ich bereits Ihrem Kollegen Lucassen gestellt habe bezüglich der Wehrpflicht auch bei Frauen, falls sie denn wieder eingeführt würde:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rudiger-lucassen/question/2018-08-15/301317
Ihr Kollege behauptete fälschlicherweise, dass GG Art 12a, (4) unter die Ewigkeitsgarantie fiele, obwohl dies nur für Art 1 und (nicht "bis") Art 20 gilt.
Mit freundlichen Grüßen
J. D.
![Jan Ralf Nolte Portrait von Jan Ralf Nolte](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/whatsapp-image-2025-01-10-at-142540.jpeg?itok=YHT6b5vt)
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an meiner Arbeit als MdB.
Ihre Fragestellung darf ich wie folgt beantworten:
Die Auslegung des Art 12a GG ist unter Juristen zum Teil strittig, da er unter anderem gegen die in der Ewigkeitsklausel Art 79 Abs. 3 GG
festgelegten Grundsätze verstoßen soll ( Menschenwürde; Gleichheit von Mann und Frau).
Im Rahmen der aktuellen, verfassungskonformen Rechtsauslegung schließe ich mich den weiteren Ausführungen meines verehrten Kollegen Lucassen
vollumfänglich an.
Mit freundlichen Grüßen
Jan R. Nolte, MdB