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Jan Ralf Nolte
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Frage von Markus H. •

Frage an Jan Ralf Nolte von Markus H. bezüglich Finanzen

Kann man die Kirchensteuer durch eine Mandatssteuer ersetzen?
Sie existiert bislang in Spanien, Italien und Ungarn. Bei der Mandatssteuer kann der Steuerpflichtige selbst wählen, welcher Institution die Abgabe zugute kommen soll. Einer Kirche oder einer gemeinnützigen Vereinigung.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an meiner Arbeit als MdB.

Ihre Fragestellung darf ich wie folgt beantworten:

Die Kirchensteuer wird zusätzlich zur Einkommenssteuer nur von den Steuerzahlern erhoben die einer der teilnehmenden religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören.

Sie ist im Artikel 140 GG festgelegt und könnte nur mit einer Verfassungsänderung geändert oder abgeschafft werden.
Darüber hinaus wäre eine direkte Staatsfinanzierung der Kirchen mittels einer Mandatssteuer verfassungsrechtlich bedenklich.

Eine Mandatsteuer würde nämlich von allen Steuerpflichtigen als Teil der Einkommenssteuer zusätzlich erhoben.

Die Tatsache, dass der Steuerzahler die Verwendung für kulturelle, soziale oder humanitäre Zwecke bestimmen kann, macht sie deshalb, aus meiner Sicht, nicht zur Alternative für die Kirchensteuer.

Tatsächlich würde die Einführung einer Mandatssteuer eine weitere steuerliche Belastung aller Steuerzahler darstellen.
Im Sinne des selbstbestimmtem Bürgers tritt die AfD für eine Reduzierung der staatlichen Abgaben ein und hat das Ziel die steuerliche Belastung jedes Einzelnen auf das für ein Funktionieren der staatlichen Grundordnung notwendige Maß zu beschränken.

In diesem Sinne hat jeder Staatsbürger die Möglichkeit freiwillig an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Diese Spenden können aktuell im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan R. Nolte, MdB

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