Frage an Jan Ralf Nolte von Christine K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Nolte,
ich lese im Merkur ( https://www.merkur.de/politik/deutsche-soldaten-in-jordanien-muessen-scharia-recht-fuerchten-zr-8629012.html ) dass deutsche Soldaten in Jordanien das Scharia-Recht zu fürchten haben.
Wie stehen Sie zu dem Thema? Sollen unsere Soldaten überhaupt im Ausland tätig sein? Und unter welchen Bedingungen sollten solche Auslandseinsätze ablaufen?
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf Ihre Antwort!
C. K.
Sehr geehrte Frau K.-Holthaus,
deutsche Soldaten dürfen nachtürlich nicht gemäß der Scharia verurteilt werden. Werden sie straffällig, sind sie in die Heimat auszufliegen, wo nach deutschem Recht zu verfahren ist.
Ich möchte, dass der Schwerpunkt der Bundeswehr klar bei der Landesverteidigung liegt. Auslandseinsätze dürfen nur mit UN-Mandat erfolgen und sind vorher streng auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen.
Oftmals ist eine angespannte Sicherheitslage nicht durch einzelne Rebellen- oder Terrorgruppen begründet, sondern allgemein in der Demografie vieler instabiler Staaten (sehr viele junge Menschen ohne Perspektive) oder auch (je nach Staat) im radikalen Islam.
Beides lässt sich schwerlich durch Bundeswehreinsätze bereinigen.
Trotzdem bin ich ein Freund davon, Menschen vor Ort zu helfen, wenn wir dazu in der Lage sind. Das muss natürlich hauptsächlich humanitäre Hilfe sein, aber auch militärische Einsätze verneine ich nicht per se, finde aber, dass sie eher die Ausnahme sein sollten.
Generell muss der Grundsatz gelten, dass unsere Soldaten vor Allem hier nach Deutschland gehören und wir nicht Teil einer Weltpolizei sein dürfen.