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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Corinna Z. •

Warum haben Sie dem Antrag auf die Verschärfung des Asylrechts zugestimmt, obwohl er gegen europäisches Recht verstößt und auf die Stimmen der AfD angewiesen war?

Sehr geehrter Herr Luczak,

hatten Sie keine Bedenken, dem Antrag in der Woche zuzustimmen, in dem der 80ste Jahrestag der Befreiung von Auschwitz gefeiert wurde und Ihre Fraktion auf die Stimmen einer in Teilen rechtsextremen Partei angewiesen war?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der von SPD und Grünen erhobene Vorwurf, dass unsere Vorschläge zur Eindämmung der illegalen Migration rechtswidrig seien und nicht im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht ständen, ist unzutreffend.

Beim sog. Zustrombegrenzungsgesetz ging es um folgende Maßnahmen, um schnell und wirksam irreguläre Migration zu begrenzen:

  • Das Regelungsziel der „Begrenzung“ der Migration sollte im Aufenthaltsgesetz wieder eingeführt werden – so war es über lange Jahre im Gesetz verankert, die Ampel hatte dieses Ziel erst im Jahr 2023 gestrichen.
  • Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte sollte eingeschränkt werden. Das sind solche Personen, die keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben, also nur vorübergehend hier im Land sind. Unter der großen Koalition in den Jahren 2016-2018 war das geltendes Recht. Noch im Oktober 2024 haben genau das alle Ministerpräsidenten der Länder (auch die der SPD und der Grünen) auf der Ministerpräsidentenkonferenz gefordert und beschlossen.
  • Die Kompetenzen der Bundespolizei beim Vollzug des Aufenthaltsrechts sollen ausgeweitet werden – hier geht es allein um formale Zuständigkeitsfragen.

Was daran rechtswidrig sein soll, verstehe ich nicht – vor allem weil Teile dieser Vorschläge sogar Bestandteil des SPD-Wahlprogramms sind.

Was die Zurückweisungen an den Grenzen anbelangt: Art. 16a Grundgesetz regelt ausdrücklich, dass sich nicht auf Asyl berufen kann, wer aus einem sicheren Drittstaaten einreist. Deutschlands Nachbarn sind allesamt sichere Drittstaaten. Auch nach dem europäischen Recht sieht Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Regelung vor, dass in Fällen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit nationale Maßnahmen möglich sind. 

Die Behauptung, dass unsere Vorschläge gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht verstoßen, erschließt sich mir daher nicht.

Lassen Sie mich abschließend bitte noch darauf eingehen, dass unser Antrag- wie Sie sagen – auf die Stimmen der AfD angewiesen war: Mir und der Union geht es um einen grundlegenden Politikwechsel bei der Migration und der inneren Sicherheit. Das wünschen sich zwei Drittel der Menschen in Deutschland. Politik muss Lösungen finden. Auch dafür bin ich als Abgeordneter in Verantwortung gewählt worden. Wir wollten von Anfang an Mehrheiten in der politischen Mitte. Unser Angebot an SPD und Grüne zu sprechen, stand bis zuletzt. Unsere Hand war und bleibt ausgestreckt. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir dieses Thema nicht den Radikalen und Populisten überlassen dürfen.

Deswegen wurde am Freitag vor der Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz die Plenarsitzung im Bundestag unterbrochen, um einen gemeinsamen Weg aus der Mitte des Parlaments zu suchen. Mehr als drei Stunden haben wir mit SPD und Grünen über eine Neuausrichtung der Migrationspolitik verhandelt. Doch dafür gab es keine Bereitschaft. Nach meinem Eindruck wollten die Grünen in der Sache keine Begrenzung der Migration. Auf ihrem Parteitag ein paar Tage zuvor haben sie sogar ausdrücklich eine Ausweitung des Familiennachzugs und restriktive Abschiebungen beschlossen. Und bei der SPD schien man sich ein Wahlkampfthema gegen die Union und Friedrich Merz nicht nehmen lassen zu wollen. Ich bedaure ausdrücklich, dass es nicht gelungen ist, SPD und Grüne von einem gemeinsamen Vorgehen zu überzeugen und sie ihrer Verantwortung nicht nachkommen wollten. Ich bin davon überzeugt, dass das Problem der illegalen Migration in der Mitte gelöst werden muss. Diese Chance wurde vertan. Ich hoffe sehr, dass dies nicht noch mehr Wasser auf die Mühlen der AfD lenkt.

Ich hoffe, ich konnte in meine Sichtweise näherbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak

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