Sehr geehrter herr luczak, wie würden Sie dazu stehen, dass alle abgeordneten des bundestages ihren steuerbescheid offenlegen müssen. Dadurch würden Ihren bedenken doch ausreichend rechnung getragen.
![Jan-Marco Luczak Portrait von Jan-Marco Luczak](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kandidatenfoto-jml-kleineaufloesung.jpg?itok=Rewt8Z-C)
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Die Veröffentlichung (nur) eines Steuerbescheids statt der Steuererklärung ändert an meiner Argumentation nichts – der Steuerbescheid resultiert aus der Steuererklärung, steht also in Zusammenhang mit dieser. Aus dem Steuerbescheid sind insofern ebenfalls Informationen und Rückschlüsse zu den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen, hier des Abgeordneten, möglich, etwa zu Freibeträgen zum Beispiel für Kinder, zum Familienstand oder auch hohe Ausgaben für Gesundheit oder Pflege. Das Persönlichkeitsrecht ist also in gleicher Weise betroffen.
Die bestehende Regelung ist nach meiner Auffassung ausreichend, um die notwendige Transparenz für Wählerinnen und Wähler zu ermöglichen und eventuelle Interessenkonflikte während der Ausübung des Mandats aufzudecken.
Herzliche Grüße
Jan-Marco Luczak