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Jan-Marco Luczak
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Frage von Kathrin G. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Kathrin G. bezüglich Innere Angelegenheiten

Gibt es eine Nutzen- Schadenanalyse bzgl. des Infektionsschutzgesetzes ?
Warum wird das Gesetz so übereilt beschlossen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gebhardt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. November 2020, in der Sie auf das kürzlich beschlossene 3. Bevölkerungsschutzgesetz eingehen.

Zum Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz gestattet u.a. der Bundesregierung und den Landesregierungen notwendige Schutzmaßnahmen auch durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. An dieser Regelungssystematik ändert der vorliegende Entwurf eines 3. Bevölkerungsschutzgesetzes nichts.

In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. Eine Pandemie dieser Dauer und diesen Ausmaßes war bislang nicht bekannt. Das Corona-Virus stellt nicht nur die Gesellschaft vor große Herausforderungen, sondern erfordert auch gesetzgeberisches Handeln. Dies umso mehr, als Medikamente zur Behandlung oder ein Impfstoff bislang noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb will der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen im Infektionsschutzgesetz mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen.

Wichtig ist mir insoweit zu betonen, dass ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist, die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in §§ 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten. Ganz im Gegenteil, es ist vorgesehen – im Grunde in Ihrem Sinne –, die Vorschriften zu präzisieren und die Voraussetzungen für die Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten konkreter zu fassen. Damit gewährleisten wir nicht nur, dass die jeweiligen Maßnahmen auch vor Gerichten Bestand haben, sondern stellen vor allen Dingen auch sicher, dass das Parlament, der Deutsche Bundestag, diese für die Menschen so wesentlichen Fragen selbst entscheidet.

Das Gesetz wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auf Herz und Nieren überprüft, von einem übereilten Beschluss kann also keine Rede sein. Ich weiß um die harten Einschnitte, die die Menschen täglich ertragen. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass sie zur Bekämpfung der Pandemie notwendig sind. Menschen sterben an Covid-19, andere Leiden an Spätfolgen der Erkrankung. Wenn wir das verhindern können, sollten wir diesen Weg gehen. Um die Maßnahmen auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, haben wir das Infektionsschutzgesetz überarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak

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