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Jan-Marco Luczak
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Frage von Jan B. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Jan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich bin Vater eines dreijährigen Sohnes, wohnhaft in Berlin-Tempelhof, und habe seit der Trennung von meiner Frau mittlerweile ein Umgangsrecht mit einer zeitlichen Aufteilung von ca. 30:70 "erarbeitet". Trotz intensiver Bemühungen und dem Interesse meines Sohnes sowie der sehr guten Bindung zwischen Vater und Sohn, ist es im deutschen Familienrecht praktisch unmöglich gegen den Willen der Mutter eine darüber hinausgehenden Umgang zu realisieren. Im August 2019 war beabsichtigt, dass mein Sohn die ortsnahe Kindertagesstätte in Tempelhof besucht. Da die Mutter allerdings beabsichtigte mit ihrem Lebensgefährten zusammen zuziehen, besuchte er nie die Kindertagesstätte in Tempelhof, sondern wurde ohne meine Zustimmung in der Kindertagesstätte des Deutschen Bundestags angemeldet, in der der Lebensgefährte der Mutter meines Sohnes arbeitet. Dieser Lebensgefährte unterschrieb gesetzwidrig als Sorgeberechtigter einen Betreuungsvertrag für die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestags, in der mein Sohn fortan gegen meinen Willen betreut wurde. In der Folge wurde durch das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden, dass mein Sohn weiterhin die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestags besucht, da eine Umgewöhnung in eine andere Kindertagesstätte nicht dem Kindeswohl entsprochen hätte. In der Vergangenheit ist durch einen häufig vereitelten Umgang eine enorme Belastung entstanden. Und an dieser Stelle sei auch erwähnt, dass durch die für die zahlreichen Gerichtsverfahren notwendigen finanziellen Mittel und der geforderten Kindesunterhalt die Lebensbedingungen für einen Vater, der seinem Sohn angemessen betreuen und ein Kinderzimmer in einer Wohnung in Tempelhof zur Verfügung stellen möchte, erschwert sind. Ich würde gerne wissen, welche Ziele Sie hinsichtlich einer gerechten Gesellschaft mit Blick auf Trennungsfamilien verfolgen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bartels,

vielen Dank für Ihre Nachricht - zunächst möchte ich um Nachsicht bitten, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten. Aufgrund der Corona-Pandemie wird eine große Zahl von zum Teil sehr komplexen Fragestellungen von den Menschen und Unternehmen aus meinem Wahlkreis an mich herangetragen, die alle eine Antwort verdienen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass die Beantwortung manchmal leider ein wenig mehr Zeit in Anspruch nimmt und ich nicht immer auf alles Details einer Frage eingehen kann.

Vielen Dank, dass Sie sich Ihrem Anliegen an mich gewandt haben. Sie schildern sehr eindrücklich Ihre konkrete Lebenssituation und die Probleme, die es nach einer Trennung im Umgang und im Unterhalt zwischen Eltern geben kann.

Mir ist sehr bewusst, dass sich die Lebenswirklichkeit von Familien in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt hat – dies gilt insbesondere für die gestiegene Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme für gemeinsame Kinder nach einer Trennung der Eltern. Väter wie Sie wollen auch nach der Trennung Verantwortung für das Kind übernehmen und möglichst viel Zeit mit ihm verbringen. Ich bin selbst junger Vater und kann dies daher von ganzem Herzen nachempfinden. Für mich ist daher klar, dass wir sicherstellen müssen, dass die Rechte der Väter bei Trennungsfamilien zu Geltung kommen. Die zunehmende Übernahme von Verantwortung für ihre Kinder muss mit einem entsprechenden Mitspracherecht einhergehen. Ich bin davon überzeugt, dass es für die Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Kinder sollten auch nach einer Trennung der Eltern möglichst eng mit beiden Elternteilen verbunden bleiben.

Deshalb machen wir uns von der Union für das Wechselmodell stark. Denn in diesem Modell wird aus unserer Sicht die gemeinsame Sorge am ehesten verwirklicht. Die damit verbundene geteilte Sorge der beiden Elternteile darf jedoch kein Selbstzweck sein. Wirklich „fair“ kann eine Lösung nur sein, wenn sie für das beteiligte Kind die richtige ist. Bei den erforderlichen Änderungen im Familienrecht müssen wir also darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen in allererster Linie auf das Kindeswohl ausgerichtet sind. Dass es im familiengerichtlichen Verfahren Entscheidungen gibt, mit denen ein Elternteil nicht einverstanden ist, wird sich leider nicht, auch nicht durch Vorgaben des Gesetzgebers, ändern lassen. Die Frage, welcher Umstand im Einzelfall den Kindeswohl am ehesten dienlich ist, hängt von vielen Faktoren und der konkreten Situation im Einzelfall ab und sollte daher Zukunft weiter einer Entscheidung eines Gerichtes im Einzelfall überlassen sein. Für mich persönlich ist aber klar, dass sich die veränderte gesellschaftliche Situation, in der vermehrt auch Väter Verantwortung übernehmen wollen, sich in diesen Entscheidungen widerspiegeln müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass wir die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern, Eltern und auch Vätern nach einer Trennung sehr ernst nehmen und versuchen, für die familienrechtliche Praxis zu Lösungen zu kommen, die für das Kind aber auch für beide Elternteile gut sind. Ich hoffe sehr, dass Sie und die Mutter Ihres gemeinsamen Sohnes zu einer Einigung kommen.

Herzliche Grüße nach Tempelhof und bleiben Sie gesund!

Dr. Jan-Marco Luczak

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