Frage an Jan-Marco Luczak von Hubert M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Luczak,
nicht vermeidbarer Fehler/Pech oder generelles Unvermögen/Leistungshemmnis?
Siehe https://www.n-tv.de/panorama/Regierung-verschenkt-250-Millionen-Masken-article21971614.html
Wahrscheinlich parteiintern folgenlos, wer aber bezahlt die im Artikel genannten 40 Mio und die Rechtstreitigkeiten, der Bürger und Steuerzahler etwa?
Sehen Sie eine Parteienhaftung gegenüber Ihren Wählern und Steuerzahlern?
Auf wessen Verantwortlichkeit werden die Minister im Kabinett ernannt, auf die des Kanzleramtministers?
Mit freundlichen Grüssen
Hubert Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die Einkaufspolitik für Schutzmasken der Bundesregierung kritisieren.
In Anbetracht der unsicheren Lage zu Beginn der Pandemie wollte die Bundesregierung eine grundlegende Versorgung von Masken für die Bevölkerung sicherstellen und hat daher eine entsprechend hohe Anzahl an Masken bestellt. Man wollte eine Ausbreitung, wie sie es beispielsweise in Italien oder Spanien gab, unbedingt verhindern. Auch in Deutschland waren Masken zunächst nicht ausreichend vorhanden. Dass nun derartig viele Masken überschüssig waren, konnte man nicht vorhersehen und ein Überschuss an Masken hielt man für wichtiger, als dass die Grundversorgung nicht gewährleistet ist. Ein Szenario, in dem wir an den Masken "gespart" hätten und dadurch womöglich Menschen krank geworden wären, kann und darf unsere Bundesregierung nicht verantworten.
In der Europäischen Union gilt das Prinzip der Solidarität, weshalb die Bundesregierung sich dazu entschied, von der Pandemie schwerer betroffene Staaten zu unterstützen und die Masken abzugeben. Auch unter dem Gesichtspunkt der Haltbarkeit der Masken war es wichtig die Masken bedürftigen Ländern zu geben, anstatt diese bis zum Ende der Haltbarkeit aufzubewahren. Im Sinne der europäischen Solidarität und auch aus gesundheitspolitischen Gesichtspunkten ist es richtig, unsere europäischen Nachbarn mit Masken zu unterstützen.
Zu den ausstehenden Zahlungen an Maskenlieferanten lässt sich anmerken, dass es für die offenen Beträge triftige Gründe gibt. So wurden beispielsweise mangelhafte Masken geliefert, Rechnungen falsch gestellt oder die Lieferung erfolgte verspätet. Grundsätzlich ist die Bunderegierung selbstverständlich dazu bereit, die bestellten Masken zu bezahlen, soweit die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
Bezüglich Ihrer zweiten Frage: Der Bundeskanzler schlägt die Bundesminister vor, welche vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen werden. Unser derzeitiger Kanzleramtsminister Helge Braun zeichnet sich für die Vermittlung zwischen den Bundesministerien, dem Parlament und internationalen Partnern sowie die Koordinierung der Regierungspolitik unserer Bundeskanzlerin verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen nach Köln
Jan-Marco Luczak