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Jan-Marco Luczak
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Frage von Heike R. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Heike R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Luczak,
eine Frage an Sie, als ausgebildeter Jurist.
Heute kann man sagen, dass die Nürnberger Prozesse die Geburtsstunde des Völkerstrafrechts waren.
Weshalb mussten sich damals die Allierten nicht selbst für eigene Verstöße gegen die eigenen Anklagepunkte veranworten, die sie den Nazis, zu recht, vorwarfen?
Weshalb drängt die Bundesregierung nicht darauf, ganz massiv gegen heutige Verstöße des damals angewandten Rechts vorzugehen und zur Anklage zu bringen?
Ganz konkret : Verbrechen gegen den Frieden/Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Wieso bringt die Bundesregierung nicht z.B. die Türkei vor einen internationalen Gerichtshof für den Überfall auf Nordsyrien, wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges und Verbrechen gegen den Frieden?
Oder die USA, wegen des Überfalls auf den Irak?
(Die Russen mit der Krim nehme ich mal außen vor, da gab es keinen Angriffskreg gegen die Ukraine, nur extremst unterschiedliche Rechtsauffassungen.)
Ganz generell gefragt, warum geht die Bundesregierung nicht mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Länder vor, die einen Angriffskrieg planen und duchführen?
Die Nürnberger Prozesse legitimieren doch das Vorgehen gegen solche Länder?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne antworten möchte. Historische Vergleiche sind immer schwierig, meistens sind die geschichtlichen Zusammenhänge doch recht einzigartig. Insofern teile ich auch nicht die von Ihnen gezogenen Parallelen.

Sie führen in Ihrer Nachricht das Beispiel der Türkei und deren Besetzung von Nordsyrien an, einem Land, in dem auch Russland, der Iran und bis vor Kurzem die USA ihre Basen unterhalten. Die Absicht ist die Stabilisierung des Gebiets, das sich bereits zuvor im Krieg und nicht, wie Sie sagen, im Frieden befand. Die Türkei bekämpft in Nordsyrien den syrischen Ableger der PKK, die wiederum auch von der Europäischen Union als terroristisch eingestuft wird.

Ich will das Vorgehen der Türkei an dieser Stelle in keiner Weise rechtfertigen, dennoch muss hier ein Unterschied gemacht werden. Umgekehrt ist das von Ihnen bewusst außen vor gelassene Beispiel der Annexion der Krim durch Russland nicht nur aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen das internationale Völkerrecht, da hier fremdes Staatsgebiet einverleibt wurde und das erste Mal seit dem 2. Weltkrieg militärisch Grenzen verschoben worden sind. Das Vorgehen der Türkei halte ich für politisch und auch rechtlich fragwürdig, dennoch war dort weder das Ziel die Verschiebung von Landesgrenzen noch befand sich das Gebiet vorher im Frieden. Vergleichbar scheint mir die Situation daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

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