Frage an Jan-Marco Luczak von Jana G. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Luczak,
darf ich Sie fragen, ob Sie privat oder gesetzlich kranken versichert sind und ob meine Vermutung stimmen könnte, dass es wenig gesetzlich versicherte Bundestagsabgeordnete gibt? Wäre dann meine Frage berechtigt, ob Sie und Ihre Kolleg!nnen im Bundestag das Mandat innehaben um über 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte entscheiden zu dürfen? Darf ich Sie fragen, ob Sie eine/n Arzt oder Ärztin mit Kassensitz kennen, die/der selbst Kassenpatient!nn ist? Könnte aus dem Kreis dieser Ärzte, so es sie denn gibt, der/die nächste Gesundheitsminister!n gewählt werden?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Mut, diese Fragen zu beantworten, falls die Fragen zu persönlich sind, habe ich Verständnis. Alles Gute und Liebe für Sie vor allem Gesundheit!
Ihre Nachbarin aus Tempelhof
Sehr geehrte Frau Gruettmueller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. Juni 2020, in welcher Sie auf die Anzahl von Privatversicherten im Bundestag hinweisen und nach meiner Versicherung fragen. Ich freue mich über Ihr Interesse als Nachbarin aus meinem Wahlkreis und beantworte Ihre Fragen immer gern.
Es ist richtig, dass es eine vergleichsweise hohe Zahl von Abgeordneten im Deutschen Bundestag gibt, die der privaten Krankenversicherung angehören. Dies hängt damit zusammen, dass viele der Mitglieder des Bundestages Beamte und Selbstständige sind.
Auch ich bin privat versichert. Bei mir hat es den Hintergrund, dass ich nach Abschluss meines Studiums während der Promotionszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung einen deutlich höheren Beitrag hätte zahlen müssen. Der erhebliche Kostenvorteil hat mich bewogen, der PKV beizutreten. Dabei ist es dann bis heute geblieben.
Vor diesem Hintergrund ist Ihre Frage nach der Repräsentation der Bevölkerung im Parlament sehr spannend. Grundsätzlich ist es so, dass das Parlament kein verdichtetes Spiegelbild der Bevölkerung darstellt. Abgeordnete sind allerdings Vertreter des ganzen Volkes und dabei allein unserem Gewissen unterworfen - für mich bedeutet das besonders die Interessen der Bürger, insbesondere der aus meinem Wahlkreis, im Blick zu haben und diese umzusetzen. Meiner Meinung nach kann deshalb die Mitgliedschaft in einer Versicherung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kein ausschlaggebendes Kriterium zur Wahl eines Ministers sein.
Im Hinblick auf die Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus hat Jens Spahn den Weg einer Übernahme der Kosten durch die GVK gewählt. Um so unser gemeinsames Ziel einer Unterbrechung der Infektionsketten durch präventive Reihentests zu erreichen, leistet der Bund für diese versicherungsfremde Leistung jedoch auch einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Wie Jens Spahn richtigerweise betont hat, wird es am Ende teurer sein zu wenig zu testen, als zu viel. Diese Lösung bedeutet deshalb letztlich eine Entlastung für alle Versicherten.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre interessante Nachfrage und hoffe, dass ich Ihnen meine Position hierzu verdeutlichen konnte.
Ich wünsche Ihnen in diesen hausfordernden Zeiten viel Kraft und Stärke.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!