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Jan-Marco Luczak
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Frage von Dr. Inge K. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Dr. Inge K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,

Was sind Gründe, die Sie in der 1. Lesung zum WEModG bewogen haben, sich einer machtbetonten Sprache zu bedienen? Nachzuzählen, wie oft "müssen wir", "werden wir", "wollen wir", "sollen wir" usw. verwendet werden, lohnt sich. Es gipfelt in folgendem Satz: "Deswegen müssen wir die Wohnungseigentümergemeinschaften in die Lage versetzen, auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren. Wir müssen die Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähig machen. Sie müssen effizienter mit diesen Herausforderungen umgehen können." Wen meinen Sie mit "wir"?
Hat sich Ihre Tätigkeit im Immobiliengewerbe und das dort gängige Machtverhalten der Verwalter gegenüber Eigentümern schon soweit in Ihrem Habitus verfestigt, dass Sie sich Wohnungseigentümern überlegen fühlen? Verkennen Sie nicht tatsächliche Gegebenheiten des Verhältnisses Verwalter und Wohnungseigentümer?
Wohnungseigentümer bezahlen Verwalter, damit sie anfallende Verwaltungsarbeiten erledigen. Es handelt sich um ein Geschäftsbesorgungsverhältnis, das die Parteien vertraglich zwischen gleichberechtigten Partnern (Verwaltervertrag) regeln.
Was berechtigt Sie also zu der in Ihrer Rede demonstrierten Position der Macht?
Können Sie garantieren, dass Ihre Tätigkeit im Immobilienbereich (Angabe DB-Profil) Sie unbefangen über das WEModG abstimmen läßt, und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung nicht gegen die Wohnungseigentümer beeinflußt werden?
Herr Dr. Luczak, ich zitiere aus Ihrer Rede: "Das ist ein wichtiges Gesetz. (...) Sorgfalt und Abwägung (...) sind jetzt notwendig, nicht übertriebene Hast." (Zitat DB 19470)
Und genau darum bitte ich Sie: Nehmen Sie die Aufregungen um Corona nicht mit "übertriebener Hast" zum Anlass, ein Gesetz, das unbegründet als "eilbedürftig" ein-gestuft wurde, ohne den Einbezug der ca. 25 kritischen Stellungnahmen durch die nächsten Parlamentslesungen zu peitschen! Nehmen Sie sich die erforderliche Zeit!

Freundliche Grüße von D. I. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Karger,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in welcher Sie mir Ihre Kritik zur geplanten Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mitteilen. Eine umfängliche Wohnungseigentumsgesetz-Novelle ist ein zentrales rechtspolitisches Vorhaben der Union in dieser Wahlperiode. Das derzeitige Wohnungseigentumsgesetz ist an vielen Stellen veraltet und den Anforderungen der heutigen Zeit nicht mehr gewachsen. Insbesondere die schwerfällige Beschlussfassung führt dazu, dass Wohneigentumsanlagen sich häufig in einem deutlich schlechteren Erhaltungszustand befinden als andere Immobilien. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen daher handlungsfähiger werden. Dazu gehört auch, dass die Verwalter effizienter und schneller handeln können. Zukünftig sollen sie für alle Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung zuständig seien. Uns als Union ist an dieser Stelle allerdings wichtig, dass wir die Rechte der Eigentümer nicht entwerten. Insofern prüfen wir im parlamentarischen Prozess sehr genau, wie wir ein angemessenes Gleichgewicht zwischen handlungsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaften und der Sicherung von individuellen Eigentumsrechten erreichen können. Das ist uns als Union, die sich immer für die Rechte von Eigentümern einsetzt, besonders wichtig.

In der öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz haben wir viele strittige und offene Punkte mit den Sachverständigen beraten. Es bleibt noch einiges zu tun. Das werden wir sehr genau tun, der Gesetzentwurf wird in keiner Weise durchgepeitscht. Gern werde ich daher Ihre Kritik und Ihre Anmerkungen mit in das weitere parlamentarische Verfahren nehmen und weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Stellung des Eigentümers richten.

Ich hoffe ich, ich konnte Ihnen meine Ansichten näher bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

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