Frage an Jan-Marco Luczak von Jürgen G. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag,
nun hätte ich mal ein paar Fragen zu der Verordnung vom 17.04.2020.
Laut dieser Verordnung dürfen KfZ Handel, Fahrradhandel, Augenoptiker, Fotografendienstleistungen, Medizinische Fußpflege, Lohnsteuerhilfevereine, Makler, Reisebüros, Versicherungsbüros und MUSIKLEHRER im Einzelunterricht geöffnet haben.
Nun frage ich mich natürlich warum diese Leute alle offen haben dürfen und wenn eine Fahrschule Einzelunterricht macht nicht?
Wo liegt der Unterschied ob ein MUSIKLEHRER Einzelunterricht gibt oder ein Fahrlehrer?
Macht denn der Virus Unterschiede welche Art von Lehrer dort Sitzt?
All diese Unternehmensgruppen sitzen Ihren Kunden im Idealfall Einzelgespräch gegenüber, ( da auch hier der Kunde zu zweit oder dritt kommen kann ) beraten diesen und Unterhalten sich. Also nichts anderes als auch in der Fahrschule Stattfindet.
Mir ist bewusst das die Sicherheit im Bezug auf diesen Virus an erster Stelle steht, dennoch sollte man auch berücksichtigen das viele Fahrschulen Einzelunternehmer, Kleinunternehmer sind.
Und mit der Verordnung von Mitte März als eine der ersten schon zur Untätigkeit verdammt worden sind. Nur ein Leasingunternehmen und andere Finanzielle Verpflichtungen
was eine Fahrschule hat Interessiert das ganze nicht.
Ebenso ist mir bewusst das eine SCHULE zur Umsetzung einiger Dinge ( Hygiene,
Stundenplanänderung, Lehrereinteilung, Busverbindungen usw. ) einige Zeit brauch, da dies eine Organisatorische Herausforderung mit sich bringt.
Aber all das brauch wiederum mit Sicherheit die Fahrschule nicht! Daher benötigen wir diese Vorlaufzeit auch nicht um das alles umzusetzen was gefordert ist um die Hygienevorschriften einzuhalten.
Es wäre doch ein leichtes für eine Fahrschule die z.B. In einem 80 Qm großem Raum Unterricht macht zu gewährleisten das sich hier 3 oder sagen wir 4 Schüler so hinsetzen können das genügen Abstand zu den andern da ist. Man hält ja in de Fahrschule keinen Unterricht mit 20 oder 30 Schülern wie in eine Schule.
Der Musiklehrer sitzt da ja näher oder der KfZ Verkäufer der nur durch seinen Schreibtisch von seinem Kunden in einem 4 Qm Raum getrennt ist bei seinem Schüler oder Kunden als der Fahrlehrer.
Diese ganzen Gründe machen es für mich nicht ersichtlich und verständlich warum ich nun als Fahrschule der um seine Existenz kämpfen muß nicht unter diesen Auflagen auch was tun darf.
Klar das man für die Praktische Fahrtausbildung andere Maßstäbe setzen muss ist völlig nachvollziehbar.
Aber die Theorieausbildung könnte man doch so wieder anlaufen lassen.
Auch ein Fahreignungsseminar was zu 90% eine Einzelsitzung ist und dann in diesem 80 Qm Raum abgehalten wird sollte man durchführen dürfen.
Da der MUSIKLEHRER das doch auch darf und selbst der Verkehrspsychologe der beim Fahreignungsseminar auch 2 Sitzungen abhalten muss, dies in genau dem gleichen Raum macht wie ich als Fahrschule darf diese Einheiten machen aber ich nicht.
Nun soll man das verstehen, also sorry aber das kann keiner verstehen.
Bei der Praxis wäre es auch denkbar das man Zweiradausbildung anfangen könnte, da hier der Schüler auf dem Motorrad Sitzt und der Fahrlehrer ja im Auto. Und der Schüler sogar ja noch einen Helm trägt um dadurch auch keine Tröpfchen übertragen werden können.
Ich möchte Sie nun bitten sich diese Dinge durch den Kopf gehen zu lassen und mir dann eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Bzw. diese Schreiben an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten für den Fall das ich hier bei Ihnen falsch sein sollte.
Sollten Sie noch Fragen haben stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Fahrschule Goßmann
Sehr geehrter Herr Goßmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. April 2020, in welcher Sie mich auf die aktuellen Schwierigkeiten von Fahrschulen in der Corona Krise aufmerksam machen und fordern, deren Öffnung im Rahmen Eindämmungsverordnung vom 21. April zu berücksichtigen.
Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen.
Die Corona Krise stellt unsere gesamte Gesellschaft vor ernsthafte Herausforderungen. Nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern ist dies spürbar, sondern auch die Wirtschaft ist stark von den Entwicklungen betroffen. Ich als Ihr Abgeordneter, als auch meine Partei und die Bundesregierung tuen daher alles in unserer Macht Stehende, um nicht nur die die Verbreitung des Virus einzudämmen, sondern auch die negativen Auswirkungen auf das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger sowie die deutsche Wirtschaft zu begrenzen.
Dank des umfangreichen Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen konnten die wirtschaftlichen Folgen der Krise zwar abgefedert werden, dennoch sehe ich auch mit großer Sorge die Situation von vielen Unternehmern und Selbstständigen, wie Ihnen. Denn obwohl einige Fahrschulen die staatlichen Hilfeleistungen in Anspruch genommen haben oder die Schließung oftmals auch in eigener Verantwortung überbrücken konnten, bangen viele um ihre Existenz.
Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung, welche Sie ansprechen, reagierte der Berliner Senat auf die vereinbarten, vorsichtigen Lockerungen von Bund und Ländern mit einer Anpassung der Corona-Maßnahmen. Diese ersten Schritte zurück in die Normalität waren nicht nur neu, sondern auch mit einem hohen Risiko bezüglich des Infektionsschutzes verbunden. Neben Fahrschulen wurden deshalb auch Musikschulen und andere Bildungseinrichtungen mit einem Öffnungsverbot belegt. Auch der Individualunterricht in Musikschulen war nach dieser Verordnung vorerst ausgeschlossen.
Nach dieser akuten Phase der Krise gilt es nun besonders auch die kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Die bundesweit 13000 Fahrschulen haben eine sehr schwierige finanzielle Situation durchlebt, weil sie, wie Sie richtigerweise schreiben, in der Regel weiterhin hohe laufende Kosten zu decken hatten. Fahrschulen wie die Ihre leisten dabei mit der Ausbildung von Verkehrsteilnehmern einen unverzichtbaren Beitrag zu unserer Gesellschaft und müssen sich von den wirtschaftlichen Schäden der Krise erholen können.
Während die Hilfsprogramme einen Teil dazu beigetragen haben den Fortbestand vieler Unternehmen zu sichern, ist es deshalb nun wichtig für Stabilität zu sorgen. Hierzu stellt das Konjunkturpaket der Bunderegierung ein Überbrückungsprogramm in Höhe von 25 Milliarden Euro zu Verfügung, welches abhängig vom jeweiligen Umsatzausfall auch branchenunabhängig gewährt wird. Da es auf Grund der Rückzahlungen nach der Krise für viele Fahrschulen zu Liquiditätsengpässen kommen kann, ist Sicherstellung der notwendigen Liquidität für Unternehmen besonders wichtig. Deshalb sieht das Konjunkturpaket vor, dass Verluste nun noch leichter steuerlich geltend gemacht werden können.
Ich kann Ihnen versichern, dass es mein persönliches Anliegen und das der CDU/CSU-Fraktion ist, den Herausforderungen und Chancen der nächsten Monate im Sinne einer zukunftsfähigen Politik zu begegnen, welche bestmögliche Lösungen auch für die Menschen bereitstellt, die besonders schwer von der Krise getroffen wurden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen meine Positionen näher bringen konnte und damit zu mehr Verständnis beigetragen habe.
Ich wünsche Ihnen in diesen hausfordernden Zeiten viel Kraft und Stärke.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Dr. Jan-Marco Luczak