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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Christine W. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Christine W. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr Luczak,

in der heutigen Zeitungsberichterstattung (WAZ vom 10.03.2020) ist Ihre Aussage enthalten, dass eine Mitgliedschaft in der AfD für Beamte aus verfassungsrechtlichen Gründen eventuell Konsequenzen haben könnte.
Da zum Verfassungsrecht auch die Rechtsstaatlichkeit gemäß Art. 19 GG gehört und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 27.05.2019 (Az.: C-508/18) festgestellt hat, dass Deutschland hier nicht einmal die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen erfüllt würde mich interessieren wie Sie dazu stehen, dass die Bundeskanzlerin (der in dieser Sache gemäß den Vorgaben des Art. 61 Abs.1 GG die Handlungskompentenz zukommt) bis heute noch nicht für die Behebung dieses, vom EuGH schon lange festgestellten, rechtsstaatwidrigen Zustandes gesorgt hat.
Zudem möchte ich gerne Ihre Position dazu erfahren, wie sie vor diesem Hintergrund zu den, nach Ihren Angaben in besagtem Artikel, in Frage kommenden Maßnahmen gegen Beamte stehen, die der CDU angehören.
Abschließend möchte ich Sie ebenfalls bitten einmal kurz zu erläutern wie Sie persönlich dazu stehen, dass durch diese Verweigerung der Vornahme von Maßnahmen zur Sicherstellung rechtsstaatlicher Mindeststandards gemäß den Vorgaben des EuGH in seinem hier genannten Urteil die Handlungen und Darlegungen von der AfD als harmlos und, da auch in der CDU-Politik vor allem durch die Bundeskanzlerin vorhanden, selbstverständlich dargestellt werden. Halten Sie diese Vorgehensweise in Form von dauernder CDU-Untätigkeit bezüglich des hier genannten Urteils des EuGH für verantwortungsvolle CDU-Politik?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es freut mich immer, in politische Diskussionen zu treten. Dass wir dies so frei und offen können, ist eine der Errungenschaften unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die in unserem Grundgesetz festgeschrieben steht. Unsere Beamten sind Vertreter dieser demokratischen Grundordnung und unseres Rechtsstaates. Sie müssen unmissverständlich für die Werte und Prinzipien unseres Grundgesetzes eintreten. Darauf müssen alle Bürgerinnen und Bürger vertrauen können. Auf diese - aus meiner Sicht - Selbstverständlichkeit, habe ich in der Presse mit Blick auf die AfD hingewiesen.

Ebenso selbstverständlich ist, dass Beamte sich in ihrer Freizeit politisch engagieren und Mitglied einer Partei sein können. Das gilt natürlich auch für die AfD. In meiner Aussage, die Sie ansprechen, ging es daher auch nicht um die AfD als Partei insgesamt, sondern um den völkisch-nationalen „Flügel“ der AfD.

Zwischenzeitlich hat das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ der AfD offiziell als Beobachtungsfall eingestuft. Die Behörde ist zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei dem „Flügel“ um eine rechtsextreme Organisation und Bewegung handelt, die sich gegen die Menschenwürde und unsere demokratischen Grundwerte sowie gegen unseren Rechtsstaat — und damit gegen unsere Verfassung — richtet.

Gerade deswegen sollte jeder Beamte kritisch hinterfragen, ob er oder sie ein Engagement in diesem rechtsextremen "Flügel" noch mit seiner bzw. ihrer Aufgabe, für unseren Rechtsstaat und unser Grundgesetz einzustehen, vertreten kann. Ich habe großes Vertrauen in unsere Beamten, dass sie diese Einschätzungen und Abwägungen selbstkritisch und klug vornehmen werden.

Ob aus der Mitgliedschaft oder der Übernahme von Funktionen oder Mandaten im Flügel der AfD beamtenrechtliche Konsequenzen folgen können, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Klar ist, dass auf der einen Seite Meinungsfreiheit und politische Betätigungsfreiheit von Beamten nicht beschränkt werden dürfen. Genauso klar ist aber auch, dass Beamte aufgrund ihrer Treuepflicht zum Staat sich schwerlich in herausgehobener Funktion in einer Organisation wie dem Flügel dafür einsetzen dürfen, dass gerade dieser Staat, dieses "System" überwunden wird. Das wäre unvereinbar. Darauf - und nur darauf - habe ich hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Dr. Jan-Marco Luczak

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