Frage an Jan-Marco Luczak von Gabriele K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Finden Sie es richtig, dass gegenwärtig aufgrund des Drucks von rechts durch die veränderte Wahrnehmung des Gemeinnützigkeitsrechts bürgerschaftliche Initiativen ausgebremst werden? Seit Jahren fördere ich mit Campact und change.org Plattformen, die bürgerschaftliches Engagement teils bezogen auf politische Problemstellungen (z.B. Tempolimit, ökologische Landwirtschaft u.ä.) teils individuelle Fälle von politischer Benachteiligung (z.B. drohende Abschiebung gut integrierter Jugendlicher, mangelnde Aufklärung von rechtslastigen Straftaten) fördern. Bisher konnte ich diese Spenden in meiner Steuererklärung einbringen. Wir haben ein Gemeinnützigkeitsrecht, das, wenn man es so auslegt, dass nur politische Parteien für politische Willensbildung zuständig sind, schlicht veraltet ist und dringend reformiert werden muss. Große Player haben gute Möglichkeiten über Lobbyisten Einfluss auf Parteien zu nehmen und uns Bürgern wird die politische Aktivität über Bürgerplattformen nicht als gemeinnützig anerkannt. Das empfinde ich als extrem ungerecht.
Ich bitte Sie darum, sich in diesem Sinn für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen.
Mit engagierten Grüßen
Dr. G. K.
Sehr geehrte Frau Dr. Keutmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Union setzen wir uns seit langem und in besonderem Maße für die Förderung und Unterstützung von Ehrenamt und gesellschaftlichem Engagement ein. Dafür haben wir beispielsweise Anfang Januar 2020 im Bundestag ein Gesetzentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt erfolgreich eingebracht.
Um die Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes zu fördern, werden wir das Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts stärken, das haben wir auch im Koalitionsvertrag beschlossen und festgehalten.
Bei der Feststellung der Gemeinnützigkeit im Hinblick auf das Steuerrecht hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, Anfang 2019 entschieden, dass zwar grundsätzlich die politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gilt, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen. Insbesondere dann nicht, wenn diese darauf abzielen, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen. Auf Basis dieser Entscheidung hat das Finanzamt Berlin auch der Organisation „Compact“ den steuerrechtlichen Status einer gemeinnützigen Organisation aberkannt.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte daraufhin angekündigt, dass er eine Gesetzesreform anstrebt, um die gemeinnützige Arbeit von Vereinen und Organisationen nicht durch steuerliche Belastungen zu behindern. Derzeit laufen dazu entsprechende Sondierungs- und Abstimmungsgespräche.
Wir als Union werden uns auch in diesem Zusammenhang für die Stärkung von Ehrenamt, gemeinnütziger Arbeit und gesellschaftlichem Engagement stark machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak