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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Barbara T. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Barbara T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr.Luczak

bitte teilen Sie mir mit,wie sie sich im Falle einer Abstimmung im Bundestag bezüglich der biometrischen Gesichtserkennung verhalten werden.Angesichts der Gefahren dieser Überwachungstechnik wünsche ich mir von Ihnen eine klare Antwort und die Befürwortung des Grundrechts unbescholtener Bürgerinnen auf Anonymität.Nehmen Sie unseren Bundesdatenschutzbeauftragten bitte ernst.Der Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist verfassungswidrig und gefährlich.

mit freundlichen Grüßen

B. T.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Fortschritt in der Technik macht heute vieles möglich; aber nicht alles darf und sollte erlaubt sein. In einem Rechtsstaat müssen sich die Bürger und Bürgerinnen darauf verlassen können, dass Privates auch privat bleibt. Eingriffe in die Privatsphäre und der Nutzung von persönlichen Daten sind daher bereits heute sehr hohe und enge Grenzen gesetzt.

Aufgabe des Rechtsstaates ist es aber auch, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dafür setzen wir - beispielsweise mit der Erfassung von Fingerabdrücken von Straftätern - bereits seit langem biometrische Daten ein. So können registrierte Straftäter bei neuen Vergehen leichter überführt und gefasst werden. Damit dies gelingt, werden zur Identifikation aber Referenzdatensätze benötigt, d.h. nur wenn ein Straftäter bereits mit seinem Fingerabdruck erfasst wurde, kann ein neuer am Tatort gefundener Fingerabdruck diesem auch zugeordnet werden.

Gleiches gilt für die biometrische Gesichtserkennung: Sofern keine Daten in das System eingegeben werden, können die erfassten biometrischen Daten auch keiner bestimmten Person zugewiesen werden. Erst wenn in das System die biometrischen Gesichtsmerkmale von Straftätern eingegeben werden, kann das System diese erfassen und identifizieren. Für die effektive Verfolgung von Schwerstkriminellen und Terroristen dürfen wir die Nutzung neuer Technologien nicht grundsätzlich ausschließen. Strafverfolgungsbehörden sollten in sehr engen und klar definierten gesetzlichen Grenzen auch die biometrische Gesichtserkennung einsetzen dürfen. Dabei geht es eben nicht um eine flächendeckende Überwachung von Bürgern, sondern um eine gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an bestimmten Gefährdungspunkten auf Basis der erfassten Referenzdaten dieser Personen. Das unterstütze ich.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jan-Marco Luczak

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