Frage an Jan-Marco Luczak von Christina B. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Luczak,
Ich möchte nachfragen wie es mit der Umsetzung ist, das wie im koalitionsvertrag festgehalten, ab 100000 Euro Einkommen auf die Angehörigen zurück gegriffen wird beim Elternunterhalt. Wird es eine Umsetzung geben noch in diesem Jahr? Befürworten sie das? Im Internet liest man nichts darüber noch nicht einmal das es in Arbeit ist, es wird einfach weggeschwiegen so hat man den Eindruck. Es wäre doch wünschenswert wenn die Bürger eine Information bekommen würden was vom koalitionsvertrag umgesetzt wird,so wie es vereinbart wurde.
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zur Umsetzung der Pflegereform und die geplante Erhöhung der Rückgriffsbeschränkung auf Einkommen bis 100.000 Euro für Kinder pflegebedürftiger Eltern.
Die Maßnahmenpakete zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im Bereich Gesundheit und Pflege sind der Union ein wichtiges Anliegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter der Führung von Bundesminister Jens Spahn bereits viele wichtige Maßnahmen im Bereich Pflege und Beruf ergriffen. Die Umsetzung des von Ihnen angesprochenen Abschnitts aus dem Koalitionsvertrag zur Unterstützung von Kindern, die sich um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern, liegt federführend allerdings beim Ministerium Arbeit und Soziales unter Leitung von Hubertus Heil.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Einzelheiten des Entwurfs bekannt. Ihre Anfrage nehme ich jedoch gern zum Anlass, beim zuständigen Ministerium nachzufragen, wann mit einer konkreten Umsetzung des Vorhabens zu rechnen ist.
Persönlich begrüße ich eine schnelle Umsetzung, um gezielt junge Familien zu entlasten, die sich der Pflege ihrer Eltern widmen. Die Pflege von Angehörigen verlangt den Menschen sehr viel ab, persönlich wie finanziell. Ich pflichte Ihnen bei, dass eine finanzielle Überforderung auch und gerade von jungen Familien durch die Kosten der Pflege vermieden werden muss. Deswegen ist es richtig, auf Einkommen von Kindern erst ab 100.000 Euro zurückzugreifen.
Sehr geehrte Frau B., ich bedanke mich erneut für Ihre Anfrage und hoffe mit meiner Antwort Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak