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Jan-Marco Luczak
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Frage von Birte K. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Birte K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Luczak,

mich würde interessieren, wie Sie zu der geplanten Grundgesetzänderung stehen, die mit der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr mbH zu einer Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür führen wird. Sobald diese GmbH existiert, wird es doch fast unmöglich, die Aktivitäten parlamentarisch zu kontrollieren. Ich jedenfalls bin dagegen, dass Autobahnen privatisiert werden oder gar der Bau neuer Straßen aus privatwirtschaftlichen Gründen erfolgt. Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Birte Kurth

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kurth,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bundesfernstraßengesellschaft. Vorab würde ich gern einige Punkte klären, die möglicherweise für Missverständnisse gesorgt haben.

Zur Vermeidung ineffizienter Doppelstrukturen durch die grundgesetzlich geregelte Auftragsverwaltung der Länder diskutiert man in Fachkreisen bereits seit einigen Jahren über mögliche Lösungsansätze. Die Ergebnisse zweier großer Expertengremien (Fratscher-Kommission und Bodewig II) veranlassten die Bundesregierung nun dazu, mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung zu erarbeiten und umzusetzen.

Bei der Auftragsverwaltung, die in Artikel 90 des Grundgesetzes geregelt ist, handelt es sich um eine zwischen Bund und Ländern geteilte Verantwortung. So stehen die Bundesfernstraßen zwar im Eigentum des Bundes, die Verantwortung für Bundesfernstraßenprojekte ist jedoch in funktionaler und finanzieller Hinsicht geteilt. Diese verflochtenen Bundes- und Länderzuständigkeiten haben jedoch nicht nur zu großen Unterschieden bei der Umsetzung durch die Länder geführt, sondern auch zu Reibungsverlusten und Abstimmungsproblemen, die mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden waren.

So konnten in den letzten Jahren die Bundesmittel immer häufiger nicht abgerufen werden, weil einige Länder es nicht geschafft haben, rechtzeitig Planungen und baureife Vorhaben zu präsentieren. Obwohl der Bund den Investitionsetat deutlich aufstockt, zeigt sich oft, dass viele Länder keine baureifen Straßenprojekte vorlegen können – von diesem Geld also zum Ärger des Bundes kein Gebrauch gemacht werden kann.

Im Rahmen der Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ist die Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft bzw. der Infrastrukturgesellschaft Verkehr geplant. Damit soll die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung möglichst in einer Hand synchronisiert werden. Dies soll unter anderen auch unter Mobilisierung und Einbeziehung privater Investitionen im Rahmen von Öffentlich-privater-Partnerschaften (ÖPP) als alternativer Beschaffungsvariante geschehen. Hierbei werden die Leistungsbereiche Ausführungsplanung, Bau, Erhaltung und Betrieb eines längeren Streckenabschnittes bei einem Auftragnehmer für 20 - 30 Jahre (sog. Lebenszyklus) zur Ausübung übertragen. Zur Ausübung bedeutet, dass der Auftragnehmer auch bei ÖPP die Leistungen im Auftrag und für den Staat erbringt. Der Staat entledigt sich der Aufgabe also nicht, wie dies bei einer Privatisierung der Fall wäre, sondern er schaltet für die Erledigung der genannten Leistungsbereiche einen Privaten als Auftragnehmer ein. Der Gesetzentwurf sagt ganz klar, dass das Eigentum an den Straßen auch weiterhin im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht. Zudem tritt ein Heimfall an den Bund ein, wenn der Lebenszyklus endet. Die Bedarfsplanung und damit die Kontrolle über Investitionsschwerpunkte sollen auch weiterhin beim Deutschen Bundestag liegen. Eine Neuregelung unter Einbezug privaten Kapitals kann jedoch dabei mithelfen, den Sanierungs- und Investitionsstau in der Straßeninfrastruktur abzubauen.

Es soll also keine Privatisierung von Autobahnen geben. Stattdessen sollen lediglich die Kompetenzen beim Bund gebündelt und unter Einbezug privater Investitionen in einer Infrastrukturgesellschaft ausgelagert werden. Damit erhofft man sich, dass die Bundesautobahnen in Zukunft nicht nur schlanker und effizienter, sondern bundesweit mit hoher Qualität zur Verfügung stehen.

Ich hoffe, Ihnen damit die Position der Union zu dem Thema näher gebracht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak

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