Frage an Jan-Marco Luczak von Marcel E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,
ich habe folgende Fragen an Sie:
1) Wie ist Ihre Einstellung dazu, dass in Berlin bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 50.406 Wohnungen Asbestgefahr besteht?
2) Gedenken Sie etwas gegen die Asbestgefahr in Berliner Wohnungen zu tun?
3) Was halten Sie von der Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"? ( https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen )
4) Unterstützen Sie die Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"?
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich bereits im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Sehr geehrter Herr Eupen,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir dürfen die Gesundheitsgefahren, die von Asbestfasern ausgehen könnten, nicht unterschätzen. Insofern finde ich es gut, wenn Sie sich bei dem Thema engagieren.
In den Jahren 2013 und 2014 gab es eine Welle von Beanstandungen. Nach meiner Kenntnis berichten die städtischen Wohnungsunternehmen und viele Genossenschaften, dass die Fälle seit einiger Zeit erheblich zurückgegangen sind. Der Rückgang der Beanstandungen durch die Mieter ist auch darauf zurückzuführen, dass die Wohnungsunternehmen erhebliche Aufwendungen für Asbestsanierungen in den vergangenen Jahren erbracht haben.
Saniert wird natürlich immer im konkreten Schadensfall, also bei beschädigten Vinyl-Asbest-Platten. Saniert wird ebenfalls vorbeugend bei jedem Mieterwechsel – auch bei unbeschädigten Platten. Es wird also intensiv dafür Sorge getragen, mögliche Gefahren zu beseitigen.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bei eingebauten Vinylasbestfaserplatten, die nicht beschädigt sind, keine Gesundheitsgefahr besteht. Insoweit besteht auch keine Ausbaupflicht des Vermieters.
Bei der genannten Größenordnung von rund 50.000 Wohnungen handelt es sich meines Wissens nicht um Schadensfälle, die akut sanierungsbedürftig wären. Vielmehr sind dies Wohnungen, die aufgrund ihres Baujahres unter Asbestverdacht stehen – einschließlich der bekannten Schadensfälle. Die Schlussfolgerung, hieraus ergäbe sich ein unmittelbarer Sanierungsbedarf für all diese Wohnungen, wäre unverhältnismäßig. Durch das inzwischen praktizierte Verfahren werden Wohnungssuchende vorab informiert, ob asbesthaltige Bauteile, insbesondere die Bodenbeläge, vorhanden sind – und in aller Regel werden diese vor der Wiedervermietung entfernt.
Ich möchte grundsätzlich betonen, dass die Wohnungsunternehmen nach meinem Eindruck verantwortungsvoll, vorausschauend und bedarfsgerecht mit dem Thema umgehen. Eine großangelegte Sanierungsstrategie halte ich daher für nicht zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak