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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,

warum hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption bis heute nicht ratifiziert ?

siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvention_gegen_Korruption

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer warb um eine Ratifizierung und hat die aktuelle Situation als „nicht imagefördernd“´ bezeichnet, dass Deutschland die Konvention bislang nicht ratifiziert hat und sich damit in Gesellschaft mit Ländern wie Syrien, Sudan und Nordkorea befindet.

Ist das nicht ein SKANDAL Herr Abgeordneter ?

Freundliche Grüße

Helmut Gobsch aus Halle(Saale)
Anerkannter ehemaliger politischer Häftling
Opfer fortgesetzter Behördenwillkür

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gobsch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. September 2014 zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bundestag einstimmig am 25. September 2014 die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption geschaffen hat.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dabei die Zustimmung des Bundestages zur Ratifizierung des Übereinkommens vor, das im Dezember 2005 in Kraft getreten ist. Am 10. Oktober 2014 hat auch der Bundesrat für die Umsetzung der UN-Konvention gestimmt. Damit ist der parlamentarische Prozess durch die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Nun obliegt es Bundespräsident Joachim Gauck, das Gesetz zu unterschreiben.

Die Konvention ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindliche Vertrag zur Bekämpfung von in- und ausländischer Korruption. Sie sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen fördern, zum Beispiel Verhaltenskodizes, als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen. Zudem soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit verstärkt werden.

Deutschland hat die Konvention bereits am 9. Dezember 2003 unterzeichnet, die Ratifikation im Folgenden aber nicht eingeleitet, weil bei strafrechtlichen Vorschriften Anpassungsbedarf bestand. Insbesondere über die Erweiterung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung, gegen die es lange erhebliche Bedenken gab, wurde ausführlich diskutiert. Der Bundestag hat über die ganzen Jahre auch in den unterschiedlichsten Mehrheitskonstellationen darum gerungen, eine Lösung zu finden.

Gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode hat der Bundestag jedoch das Gesetz zur Verschärfung der Regelungen gegen die Abgeordnetenbestechung, das am 1. September 2014 in Kraft getreten ist, verabschiedet. Damit wurden die erforderlichen Anpassungen bei der Abgeordnetenbestechung vorgenommen und die Voraussetzungen geschaffen, die jetzt eine Ratifizierung durch den Bundespräsidenten ermöglichen.

Für Deutschland war und ist die Bekämpfung der Korruption ein wichtiges Anliegen. Deutschland verfügt schon seit vielen Jahren über ein hohes strafrechtliches Schutzniveau bezüglich Korruption. Neben dem Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung führt unser Strafgesetzbuch zahlreiche weitere Regelungen gegen korruptive Verhaltensweisen. Laut dem Bericht der Europäischen Kommission über die Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union (EU) gehört Deutschland dabei zu den erfolgreichsten Ländern.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

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