Frage an Jan-Marco Luczak von Johannes B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Luczak!
In den Medien hoert man immer wieder, wie gefaehrlich es sei, waehrend der Fahrt mit dem Handy am Ohr zu telefonieren.
Eine sehr interessante Idee, auf die ich im Internet gestossen bin: Warum ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Neufahrzeuge mit einer fest installierten Bluetooth-Freisprecheinrichtung ausgeruestet werden muessen?
Statt immer nur mit hoeheren Strafen zu winken, sollte man vielleicht den Menschen einfach eine bequeme Alternative zur Verfuegung stellen. Praktisch jedes Handy beherrscht heute Bluetooth, und da diese fest im Fahrzeug installiert ist, sollte es deutlich haeufiger angewendet werden als die Kopfhoerer-Freisprecheinrichtungen. Und die Mehrkosten sind heutzutage angesichts des Fahrzeugpreises nicht der Rede wert.
Mit freundlichen Gruessen,
Johannes Barre
Sehr geehrter Herr Barre,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf www.abgeordnetenwatch.de.
In Ihrem Schreiben schlagen Sie vor, Bluetooth-Freisprecheinrichtungen verpflichtend in jedes Neufahrzeug einzubauen.
In der Tat entsteht durch das Telefonieren am Steuer eine akute Gefahrenquelle. Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, dass Fahrzeugführer dazu neigen, sich ablenken zu lassen und sich nicht mehr vollkommen auf den Straßenverkehr zu konzentrieren. Viele, auch tödliche Unfälle, sind die Folge.
Daher hat der Gesetzgeber das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage auch verboten. Überdies wurde der Bußgeldkatalog zum 1. Mai 2014 nochmals angepasst und das Bußgeld für die Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer auf mittlerweile 60 Euro erhöht; außerdem wird das mit einem Punkt in Flensburg geahndet.
Ihre Forderung nach einem Gesetz zum verpflichtenden Einbau von Bluetooth-Freisprechanlagen halte ich für durchaus interessant. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die meisten Autobauer heutzutage Neuwagen freiwillig mit Freisprecheinrichtungen ausstatten. Diese positive Selbstregulierung der Wirtschaft sollten wir daher nicht zum jetzigen Zeitpunkt durch ein verpflichtendes Gesetz konterkarieren.
Ich werde die weitere Entwicklung gemeinsam mit den Verkehrspolitikern im Deutschen Bundestag weiter verfolgen und dabei gern bei Bedarf auf Ihren konstruktiven Vorschlag zurückkommen.
Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak