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Frage von Jerome G. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Jerome G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Jan-Marco Luczak,

ich habe eine Frage bezüglich Verträgen bei Todesfällen.
Bei Miet-Wohnungen steht dem Erben bei Tod ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass beim Versterben z.B. des Vaters Anfang August der Sohn die Wohnung zum 30.09. kündigen kann.
Das halte ich für fair und sinnvoll.

Warum ist das aber bei Telefon-/Handy- und Abo-Verträgen anders?
Da gehen die Verträge auf den Erben über und er soll für ihn unnötige Abonnements und für ihn völlig sinnlose Telefon- und Handyverträge weiter bezahlen. Das ist alles andere als fair. Da hilft es auch nicht, wenn der Telefon- oder Handyanbieter eine vorzeitige Kündigung akzeptiert, aber eine "Entschädigung" in Form der Grundgebühr bis zum regulären Vertragsende (meist werden solche Verträge ja 24 Monate (zwangsweise) abgeschlossen (zuweilen auch unter dubiosen Abläufen -selbst bei der Telekom- aber das ist ein anderes Thema)) verlangen darf - eine Praxis, die meiner Meinung nach gegen die guten Sitten verstößt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Erben im Todesfall generell bei allen Verträgen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht haben?

Falls ja, schon mal herzlichen Dank und viel Erfolg im voraus.
Falls nein, weshalb?

Mit freundlichen Grüßen
Gruber

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